Längst ist der neue Kran im Stuttgarter Hafen im Betrieb. Doch jetzt gibt es Ärger: die Hafengesellschaft muss rund eine Millionen Euro Fördermittel zurückzahlen.

Lokales: Mathias Bury (ury)

Stuttgart - Längst ist die neue Krananlage am Containerterminal im Stuttgarter Hafen im Betrieb. Schon seit sechs Jahren werden mit dem Stahlkoloss Neckarschiffe beladen oder Ware gelöscht. Vor wenigen Wochen aber hatte der Neubau ein nicht ganz unerwartetes Nachspiel: die Hafengesellschaft muss rund eine Millionen Euro Fördermittel an den Bund zurückzahlen – die Richtlinien für Ausschreibungen sind nicht eingehalten worden.

 

Das Wetter ist schön gewesen Anfang Juni 2005, die Festgäste verfolgten die Eröffnung des erweiterten Containerterminals vom Neckarschiff Wilhelma aus. Mit der zweiten Ausbaustufe des Containerverladeplatzes am Mittelkai, so betonten die Festredner, sei ein großer Schritt für die Zukunftsfähigkeit des Hafens erreicht worden. Mit dem Ausbau steht eine Lagerfläche von 30 000 Quadratmetern zur Verfügung, bis zu 40 000 Container können jährlich dort umgeschlagen werden.

Vom Bund gefördert

Die Verantwortlichen konnten frohgemut sein, schließlich wurden die Ausgaben von insgesamt etwa 8,5 Millionen Euro zum Großteil vom Bund getragen. Seit Ende der 90er Jahre hat die zuständige Wasser- und Schifffahrtsdirektion West (WSD) in Münster im Rahmen des Förderprogramms Kombinierter Verkehr (KV) für „Umschlaganlagen des wasserseitigen Verkehrs“ bundesweit 275 Millionen Euro bewilligt. Dadurch soll die Straße vom Güterverkehr entlastet werden.

Allerdings verfolgen die Fachleute des WSD jeweils sehr genau, wie die Mittel verwendet worden sind. Dabei haben sie immer wieder Verstöße gegen die Förderrichtlinien festgestellt – auch in Stuttgart. Der Vorwurf: die Ausschreibung des neuen Krans, der etwa zwei Millionen Euro an der Gesamtsumme ausmacht, ist nicht vorschriftsmäßig erfolgt. Die Sache zog sich hin, nicht zuletzt weil die Hafen GmbH gegen die Rückzahlungsforderung geklagt hat. In letzter Instanz gab der Verwaltungsgerichtshof Mannheim Ende September der Münsteraner Behörde recht.

Hafen-Verantwortliche sehen kein Fehlverhalten

Hafen-Geschäftsführer Carsten Strähle räumt den Vorgang ein, hält das Vorgehen aus damaliger Sicht aber für gerechtfertigt. Wegen der besonderen Aufgabenstellung beim Bau des Krans habe man sich dafür entschieden, fünf Anbieter zu einem Gebot aufzufordern. Der gewünschte Kran sollte so konstruiert sein, dass „zwei Schiffe in Reihe bedient werden können“, so Strähle. Trotz der Möglichkeit, weit ausgreifen und dennoch sehr schwere Lasten heben zu können, musste das Gerät „filigran“ gebaut sein, um den Druck auf das Fundament nicht zu stark werden zu lassen.

„Nur einer hat ein passendes Angebot abgegeben, das alle Kriterien erfüllt hat“, sagt Strähle. An diesen habe man den Auftrag dann „freihändig vergeben“. Der Hafen-Geschäftsführer betont: „Der Preis war nicht aus der Welt, er lag etwa auf dem Niveau der anderen vier Anbieter.“ Und er fügt hinzu: „Da ist niemandem etwas zugeschustert worden.“

Europweite Ausschreibung des Auftrags gefordert

Nach Ansicht der WSD Münster hätte der Auftrag aber europaweit ausgeschrieben werden müssen. Zwar hatte die Hafengesellschaft den Förderantrag zusammen mit der Stuttgarter Container Terminal GmbH (SCT), die die Anlage betreibt, erstellt, diesen aber selbst eingereicht, weil die Zuschüsse nach dem Förderprogramm nur an die öffentliche Hand gezahlt werden. Für diese aber bestehen entsprechende Ausschreibungsvorgaben.

„Wenn wir gewusst hätten, was wir heute wissen“, sagt Carsten Strähle, „dann hätten wir natürlich öffentlich ausgeschrieben.“ Allerdings sei die Lage damals eine andere gewesen. Alle Baupläne seien mit der WSD West abgestimmt gewesen, auch das gewählte Vergabeverfahren. Dies habe die Behörde sogar „schriftlich bestätigt“. Dieser Umstand habe aber später „keinen Bestand“ mehr gehabt, merkt der Hafengeschäftsführer an.

So musste die Hafen GmbH rund 900 000 Euro zurückzahlen, nebst aufgelaufener Zinsen sogar rund eine Million Euro. Dazu kommt, dass der Darlehensanteil an der Förderung von etwa 20 Prozent sehr viel früher als vorgesehen wieder an den Bund zurückerstattet werden muss. Weil sich der Eigenanteil der Hafen GmbH an der Terminalerneuerung erhöht, steigen auch die Kosten des Betreibers SCT, der den Anteil der Hafengesellschaft zuletzt in wesentlichen Teilen übernehmen muss.