Der Taxi-Bestell-App MyTaxi droht vor Gericht eine Niederlage. Im Streit um eine Rabattaktion hat die Daimler-Tochter wohl wettbewerbswidrig gehandelt.

Stuttgart - Im Streit um eine Rabattaktion droht der Taxi-Bestell-App myTaxi eine Niederlage vor Gericht. Nach vorläufiger Rechtsauffassung sei die Rabattaktion wohl wettbewerbswidrig, sagte die Richterin am Landgericht am Montag in Stuttgart. Ein endgültiges Urteil soll am 15. Juni fallen.

 

Die inzwischen zum Daimler-Konzern gehörende myTaxi hatte Mitte Mai in Deutschland mit Rabatten von bis zu 50 Prozent für Fahrten geworben, die über die App vermittelt wurden. Nach Einschätzung der Stuttgarter Taxi-Auto-Zentrale ist das wettbewerbswidrig. Die Stuttgarter Taxifahrer hatten eine einstweilige Verfügung gegen die Rabatte erwirkt.

In Deutschland gelten eigentlich von den lokalen Behörden festgelegte Preise für Taxifahrer. Diese dürften laut Personenbeförderungsgesetz weder über- noch unterschritten werden. Nach vorläufiger Rechtsauffassung dürften gute Chancen auf eine Bestätigung der einstweiligen Verfügung bestehen, sagte die Richterin. Die Daimler-Tochter hatte argumentiert, nicht unter das Personenbeförderungsgesetz zu fallen. Nach Auffassung der Richterin rückt myTaxi mit der Vermittlung von Taxifahrten aber durchaus in die Nähe von Taxiunternehmen.