Ein Anwohner der Strohgäubahn kämpft vor Gericht für den Bau einer Schallschutzwand. Land und Kreis stellten 50 000 Euro in Aussicht, falls der Mann die Mauer für neue Wohngebäude brauche. Doch der Kläger machte nicht mit.

Korntal-Münchingen - Solche Verhandlungen haben bei Verwaltungssachen Seltenheitswert: Sechseinhalb Stunden lang hat sich der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) am Mittwoch mit der neuen Werkstatt der Strohgäubahn beschäftigt – und zwar in weiten Teilen am Ort des Geschehens in Korntal-Münchingen. Kurz vor 17 Uhr schien ein Kompromiss zwischen dem Kläger, einem Anwohner, der eine Lärmschutzwand bezahlt haben will, und den zuständigen Behörden (das Land und der Zweckverband Strohgäubahn) greifbar nah – dann ließ Thomas Herwig, der gleich neben der Werkstatt wohnt, diesen Kompromiss doch noch platzen.

 

„Wir sind völlig überrascht, das war ein sehr faires Angebot“, sagte die Anwältin des Landes. Auch eine Richterin des VGH sagte: „Ich bin jetzt wirklich erstaunt.“ Doch offenbar ging dem Anwohner der Kompromiss letztlich nicht weit genug. Land und Zweckverband hatten angeboten, ihm 50 000 Euro zu bezahlen, wenn er eine Lärmschutzwand brauche. Dies könne aber erst in Zukunft der Fall sein, weil beim jetzigen Gebäude Herwigs nur die Lärmgrenzwerte für Mischgebiete überschritten seien. Das Areal jedoch ist baurechtlich nicht präzise qualifiziert. Faktisch liege Herwigs Haus in einem Gewerbegebiet, so die Anwältin. Der Vorsitzende Richter bestätigte diese Annahme weitgehend – nach einer ausführlichen, gut anderthalbstündigen Begehung des Geländes. Es handle sich zumindest um ein Gebiet mit „starker gewerblicher Prägung“. Je nachdem, welchen Grenzwert die Richter ansetzen, scheint es also wahrscheinlich, dass der Kläger bei einem Urteil nicht die Oberhand haben wird.

Dem Kläger reicht’s

In einem Punkt gab das Gericht dem Kläger recht. Wenn er künftig auf seinem Gelände, dort, wo jetzt ein Gebrauchtwagenhandel und ein Imbiss sind, ein Wohnhaus bauen wolle, sei das schwierig. Laut einem Lärmgutachten für das Areal, das erst bei der mündlichen Verhandlung vorgelegt wurde, ist das Stück mit dem Autohandel sogar stärker durch Lärm belastet, als es in Gewerbegebieten zulässig ist. Es sei aber übertrieben, den Zweckverband vorbeugend zum Bau einer Lärmschutzwand (im Raum stand die Summe von 200 000 Euro) zu zwingen. Deshalb machten sich die Richter für den eingangs erwähnten Kompromiss stark: erst wenn dort Wohngebäude geplant seien, sei eine Schallschutzmauer nötig.

Es war wohl seine Terrasse, die für Herwig das Fass zum Überlaufen brachte. Denn der Zweckverband forderte von ihm, im Gegenzug für die Einigung seinen Freisitz abzureißen, der offenbar großteils auf einem Gelände liegt, das dem Zweckverband gehört. Ein Verkauf des schmalen Streifens komme nicht in Frage. Das ging dem Kläger gegen den Strich. Im Vorfeld sei ihm noch angeboten worden, „dass ich das Grundstück geschenkt bekomme, wenn ich meine Klage zurückziehe“. Strittig sind in dem Verfahren noch einige weitere Punkte, bei denen das Gericht allerdings mit seiner Einschätzung weitgehend hinterm Berg hielt. So beharren Land und Zweckverband darauf, dass die Klage auf Lärmschutz zu spät eingereicht worden sei – der Anwalt des Klägers widerspricht. „Darüber werden wir zu befinden haben“, sagte der Vorsitzende Richter.

Gewerbe- oder Mischgebiet?

Unklar ist zudem, wie das Gericht das betreffende Gebiet baurechtlich einschätzt. Ein qualifizierter Bebauungsplan liegt nicht vor. Ein Versuch der Stadtverwaltung, das Areal als Gewerbegebiet zu deklarieren, scheiterte im Gemeinderat, nachdem sich die Eigentümer dagegen zur Wehr gesetzt hatten. Für den Zweckverband ist das Verfahren insofern ärgerlich, als Werkstatt und Strohgäubahn wohl nicht die größten Lärmquellen dort sind. Die Bahntrasse und eine Landesstraße waren vorher da, rein rechtlich muss aber derjenige den Lärmschutz bezahlen, der zuletzt neuen Lärm verursacht.