Preise:
Bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gab es in diesem Jahr etliche Anfragen genervter Stromkunden. Einige trauten ihren Augen nicht, als ihr Versorger sie über Preisanhebungen von bis zu 200 Prozent informierte. Besonders ärgerlich: die Lockangebote blieben weiter bestehen. Die unweigerliche Preiserhöhung sei also „von vorneherein mit einkalkuliert“.

 

Termine:
In anderen Fällen mussten Kunden nach der Kündigung bis zu zwölf Monate auf die Endabrechnung warten. Dabei müsse diese spätestens sechs Wochen nach Ende der Lieferbeziehung fertig sein, so die Verbraucherschützer.

Boni
: Andere mussten versprochenen Boni oder Guthaben hinterherlaufen. Oft war es schwierig, bei Reklamationen jemanden per Telefon oder Mail zu erreichen. Zum Teil wurde auf Beschwerden gar nicht reagiert. Beim Internetportal Reclabox, das Reklamationen von Kunden sammelt, befinden sich übrigens unter den fünf auffälligsten Unternehmen drei Stromversorger.

Wechsel:
Hat man bereits gekündigt und der Wechsel verzögert sich, ist das nicht tragisch. Dann wird man weiter vom örtlichen Grundversorger bedient. Verbraucherschützer empfehlen Vertragslaufzeiten von nicht mehr als einem Jahr, damit man schnell auf Marktentwicklungen reagieren kann. Von Tarifen mit Vorkasse raten sie ab.