Der Enkel des Stuttgarter Bahnhofsarchitekten Paul Bonatz will weiter für den Erhalt des Hauptbahnhofs in der Landeshauptstadt kämpfen.

Stuttgart - Der Urheberrechtsstreit um das Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 beschäftigt die Justiz weiter: Der Enkel des Stuttgarter Bahnhofsarchitekten Paul Bonatz will weiter auf seinen ererbten Rechten bestehen und für den Erhalt des Hauptbahnhofs in der Landeshauptstadt kämpfen. Deshalb hat Peter Dübbers beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart eingelegt. Einen entsprechenden Bericht der "Stuttgarter Nachrichten" bestätigte Dübbers Anwalt Rainer Jacobs.

Dübbers wehrt sich gegen den Teilabriss des von seinem Großvater entworfenen Gebäudes. Den Nordflügel des Hauptbahnhofes hat die Bauherrin Deutsche Bahn bereits abgebrochen; der Südflügel soll nach Jacobs Angaben Ende 2011 fallen. Die Seitengebäude kollidieren mit dem geplanten Tiefbahnhof des Architekten Christoph Ingenhoven. Der Tiefbahnhof ist ein Kernstück des 4,1 Milliarden Euro teuren Vorhabens Stuttgart 21.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte die Klage von Dübbers Anfang Oktober abgelehnt. Der 4. Zivilsenat hatte in der Berufungsverhandlung zwar den überragenden baugeschichtlichen Rang des von Bonatz erbauten Bahnhofs anerkannt; er befand aber das Interesse der Eigentümerin Bahn an der Modernisierung des Bahnhofs und der damit verbundenen Verkehrsinfrastruktur als wichtiger. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Joacobs sagte: "Ich gehe davon aus, dass der Bundesgerichtshof an dem Verfahren interessiert ist." Denn es gebe bislang keine Entscheidungen zu einem Urheberrechtsstreit dieser Größenordnung. Zudem stelle sich die grundlegende Frage, ob der Erhalt des verbleibenden Flügels möglich sei, wenn die Planfeststellung - also die Baugenehmigung für die Bauherrin Deutsche Bahn - schon rechtskräftig sei. Einen Beschluss der Karlsruher Richter erwartet Jacobs nicht vor Herbst nächsten Jahres.