Text "Die Landesregierung ist verpflichtet, Kündigungsrechte bei den vertraglichen Vereinbarungen mit finanziellen Verpflichtungen des Landes Baden-Württemberg für das Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 auszuüben." So lautet kurz und knapp das Kündigungsgesetz. Begründung 14 Seiten ist die Begründung des Gesetzes lang. Zunächst wird auf das Demokratieprinzip abgehoben, etwa dass sich bei der Landtagswahl "die Mehrheitsverhältnisse im Parlament entscheidend geändert" hätten, was sich auf die Beurteilung des Projekts auswirke. Die Hälfte des Textes widmet sich "Verkehrlichen Gründen". Dort werden kürzere Fahrzeiten bezweifelt, die Leistungsfähigkeit des Tiefbahnhofs wird infrage gestellt, auf ökologische Risiken hingewiesen. Weiter wird "eine überwiegende Wahrscheinlichkeit" dafür angeführt, dass die Kostenobergrenze gesprengt wird. Bei Gesetzentwürfen sind die zu erwartenden Kosten für den Gesetzgeber zu nennen. Hier wären das Schadenersatzansprüche ans Land. Diese seien "völlig offen", heißt es, sie müssten gegebenenfalls "gerichtlich geklärt werden".