Das Amtsgericht Stuttgart hat fünf Stuttgart-21-Gegner zu Geldstrafen verurteilt, weil sie im August 2013 auf dem Schlossplatz ein Banner von der Jubiläumssäule baumeln ließen.

Stuttgart - Das war eine gute und schöne Aktion, zu der ich gerne stehe“, sagte einer der fünf Angeklagten. Das ist Konsens unter den S-21-Aktivisten, die sich am Amtsgericht Stuttgart wegen Hausfriedensbruchs verantworten mussten. Ursprünglich waren es mehr Protestler, die am 8. August 2013 um die Mittagszeit die Jubiläumssäule auf dem Schlossplatz erklommen hatten, um mit einem Großplakat ihre Sicht der Dinge öffentlich zu machen. „Mehrkosten: Jetzt klagen statt später jammern“ war auf dem Banner zu lesen. Das Amtsgericht hat jetzt fünf der Protestler wegen Hausfriedensbruchs zu Geldstrafen zwischen 500 und 800 Euro verurteilt. Die Einzelrichterin belegte die Angeklagten mit jeweils zehn Tagessätzen unterschiedlicher Höhe. Die fünf S-21-Gegner hatten Einspruch gegen ihre Strafbefehle eingelegt.

 

Die Aktion war ihnen mehr oder weniger leichtgefallen. Damals war die Jubiläumssäule zu Restaurierungszwecken eingerüstet. So konnten die Angeklagten sicheren Fußes in luftige Höhen klettern. Nach gut 90 Minuten brachen die Aktivisten ihre Aktion ab und ließen die Polizei die Personalien aufnehmen. „Das war eine politische Aktion gegen das drohende Finanzierungsfiasko“, so Stadrat Thomas Adler (Die Linke) vor Gericht.

Verteidiger fordern Freispruch

Die Verteidiger hatten allesamt auf Freispruch plädiert. Die Mitarbeiterin des Landesbetriebs Vermögen und Bau, der für die Jubiläumssäule verantwortlich ist, sei zu der Strafanzeige überhaupt nicht ermächtigt gewesen, so die Argumentation. Das stelle ein sogenanntes Strafverfolgungshindernis dar, so die Verteidigung. Zudem sei das Recht auf ein zügiges Verfahren verletzt worden, argumentierte der Verteidiger Frank-Ulrich Mann. Das Recht auf ein zügiges Verfahren sei in Artikel 6 der Menschenrechtskonvention niedergelegt. „Und das ist in Deutschland unmittelbar geltendes Recht“, so Mann.

Die Richterin sah es anders. Weil die Angeklagten in den von einem Bauzaun gesicherten Bereich um die Jubiläumssäule eingedrungen seien, hätten sie sich des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht. Allerdings war die Einzelrichterin der Einstellung der Verfahren gegen die Zahlung von jeweils 150 Euro nicht abgeneigt gewesen. Auch die Angeklagten wären einverstanden gewesen. Allein, die Staatsanwaltschaft bestand auf einer Verurteilung. „Wir erwägen, in Berufung zu gehen“, so der Verteidiger Frank-Ulrich Mann.