Exklusiv Projektkritiker sind empört: Mit einer Gesetzesänderung will die Bundesregierung im Eiltempo die Stilllegung von Bahnhöfen und Strecken erleichtern – und damit eine folgenschwere Schlappe vor Gericht verhindern.

Korrespondenten: Thomas Wüpper (wüp)

Stuttgart/Berlin - Die Bundesregierung will mit einer Gesetzesänderung die Stilllegung von Bahnhöfen und Strecken erleichtern. Kritiker des Bahnprojekts Stuttgart 21 sehen darin eine „Lex S 21“ und sind empört. Denn im Gerichtsstreit über die Weiterführung des bestehenden Hauptbahnhofs, die Wettbewerber durchsetzen wollen, droht der bundeseigenen Deutschen Bahn (DB) eine schwere Schlappe, die das gesamte Milliardenprojekt noch zu Fall bringen könnte.

 

Der Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) liegt dieser Zeitung exklusiv vor. Demnach soll § 11 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) an entscheidenden Stellen entschärft werden. Damit liefe die vor drei Jahren angestrengte Klage der Stuttgarter Netz AG zum Erhalt und Weiterbetrieb des bestehenden Stuttgarter Kopfbahnhofs ins Leere. Die Bahn will die Anlage durch eine unterirdische Tunnelstation ersetzen und hat bereits Teile des alten Bahnhofs abgerissen.

Bis jetzt ist der im Rahmen von S 21 beabsichtigte Rückbau des Bahnhofs und der Gleisanlagen jedoch nicht genehmigt. Der vorliegende Planfeststellungsbeschluss reicht dazu nicht aus. Es sind getrennte Verfahren zur Stilllegung und Entwidmung nötig. Das musste der Staatskonzern bereits vor drei Jahren einräumen.

Bahn soll weitgehend freie Hand bei Stilllegungen erhalten

Das AEG schreibt zum Schutz der Infrastruktur und des Schienenverkehrs vor, dass wichtige Bahnhöfe und Strecken nur stillgelegt werden dürfen, wenn sich niemand mehr für deren Weiterbetrieb findet. Deshalb müssen beabsichtigte Stilllegungen im „Bundesanzeiger“ und im Internet veröffentlicht werden. Außerdem hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) den Rückbau zu genehmigen. Dieser strenge Schutz, den die Bundesländer nach der Bahnreform durchsetzten, soll nun fast ersatzlos wegfallen. Stattdessen soll der Betreiber der Infrastruktur – zumeist also die Deutsche Bahn – weitgehend freie Hand bei Stilllegungen erhalten. Der Gesetzentwurf vom 12. September sieht dazu die Streichung wichtiger Vorschriften des § 11 vor. Konkret soll ein Angebot an Dritte künftig „entbehrlich“ sein, wenn Anlagen nicht gesondert betrieben werden können oder „Kapazitätsreduzierungen in geeigneter Weise kompensiert werden“. Die Stilllegung müsste zudem dem EBA nur noch angezeigt werden. Eine Prüfung entfiele.

Eine Sprecherin von Verkehrsminister Dobrindt erklärte auf Anfrage, der Gesetzentwurf sei auf Wunsch der Bundesländer entstanden. Auf Fachebene werde derzeit geprüft, inwieweit Änderungen am § 11 AEG umgesetzt werden können. Die Vorschläge stünden aber „in keinem Zusammenhang zu dem Vorhaben Stuttgart 21“. Diese Behauptung ist nachweislich falsch. Auf Seite 11 des Gesetzesentwurfes beziehen sich die Erläuterungen zu Änderungen am § 11 Absatz 1 Satz 5 (Kapazitätsverringerung) sogar direkt auf den Ersatz eines Kopf- durch einen Durchgangsbahnhof wie bei Stuttgart 21.

Gegner des S21-Projekts sind empört über das Vorgehen. „Offenkundig will die Bundesregierung die absehbare juristische Schlappe im Prozess gegen die Stuttgarter Netz AG verhindern, indem man vor dem Urteil das entscheidende Gesetz entschärft“, kritisiert Matthias Lieb vom Verkehrsclub Deutschland (VCD). Nun sei klar, dass die Regierung und das beklagte EBA keine Chancen mehr sähen, das für die Zukunft von S 21 zentrale Verfahren zu gewinnen. Auch Fachpolitiker sind alarmiert. Das Eiltempo bei der „geheimen Kommandosache AEG-Änderung“ beweise, dass die Bundesregierung befürchte, dass ihr das Projekt S 21 völlig entgleite, sagt Sabine Leidig, die verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion der Linken im Bundestag.

Die finanziellen Folgen können gewaltig sein

Der Streit über den bislang nicht genehmigten Rückbau der bestehenden Bahnanlagen hat auch finanziell gewaltige Dimensionen. Ohne die Beseitigung von Bahnhof und Gleisfeld könnten die Flächen nicht vermarktet und bebaut werden, also auch nicht die im Rahmen von S 21 geplanten neuen Stadtviertel entstehen. Die Stadt Stuttgart hatte die Areale bereits um die Jahrtausendwende für 460 Millionen Euro von der Bahn gekauft.Die Bahn muss das Gelände spätestens bis Ende 2020 geräumt übergeben. Dann sollte S 21 nach früheren Plänen längst in Betrieb sein, und die oberirdischen Anlagen würden nicht mehr gebraucht. Mittlerweile ist aber klar, dass sich die Fertigstellung massiv verzögert und damit auch der Hauptbahnhof und das Gleisfeld deutlich länger gebraucht werden.

Könnte das Bahnareal nicht rückgebaut und entwidmet werden, hätte die Stadt nach eigenen Angaben einen Rechtsanspruch auf Rückabwicklung. Der Kaufpreis müsste dann nebst einer Verzinsung von 5,5 Prozent zurückgezahlt werden, die Bahn müsste die Anlagen wieder übernehmen. Als Ausweg, um S 21 zu retten, wäre dann noch die „Kombi-Lösung“ denkbar, die bereits Schlichter Heiner Geißler ins Spiel gebracht hatte. Danach würde die Tunnelstation zwar gebaut, aber auch die bestehenden Anlagen über der Erde blieben erhalten. Die Bahn lehnte eine solche Alternative aber bisher ab.