Der Verwaltungsgerichtshof hat die Klage eines Stuttgarter Grundstückseigentümers abgewiesen. Der Kläger wollte erreichen, dass das Eisenbahn-Bundesamt ­dazu verpflichtet wird, Planfeststellungsbeschlüsse für den Bau von Stuttgart 21 aufzuheben.

Stuttgart - Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit einem am Mittwoch verkündeten Urteil die Klage eines Stuttgarter Grundstückseigentümers gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen. Der Kläger wollte erreichen, dass das Eisenbahn-Bundesamt dazu verpflichtet wird, seine Planfeststellungsbeschlüsse aus dem Jahr 2005 für den Bau des neuen Stuttgarter Hauptbahnhofs und des neuen Fildertunnels aufzuheben.

 

Der Planfeststellungsbeschluss könne nur widerrufen werden, wenn neue Tatsachen vorlägen, heißt es aus Mannheim. Doch daran fehle es. Das Haus, in dem sich die Wohnung des Klägers befand, wurde im Oktober 2013 abgerissen, weil dort die Baugrube für die Einfahrt zum Fildertunnel vorgesehen ist. Bei einem weiteren Verfahren zum Thema Stuttgart 21 will der Verwaltungsgerichtshof am heutigen Donnerstag ein Urteil verkünden.