Die Grünen in Stuttgart fragen, ob der oberirdische Bahnhof weiter betrieben werden muss. Sie fordern, dass der baden-württembergische Verkehrsminister Hermann ein Gutachten freigibt, das sich mit dem Thema beschäftigt.

In letzter Zeit ist es ruhig geworden um die Stuttgarter Netz AG und ihren Plan, Teile des oberirdischen Bahnhofs weiter zu betreiben. Sie hat bekanntlich 2012 beim Verwaltungsgericht eine Feststellungsklage eingereicht, weil sie nicht erst nach Fertigstellung des Tiefbahnhofs Klarheit darüber haben will, ob sie den Kopfbahnhof weiter nützen kann, sondern jetzt. Hätte sie Erfolg, würde Stuttgart 21 in der geplanten Form nicht realisiert werden. Nun kocht das Thema wieder hoch, da Projektgegner auf ein Gutachten des renommierten Eisenbahnrechtlers Urs Kramer aus Passau von 2011 verweisen, das der Netz AG Recht geben soll.

 

Dass er in diese Richtung tendiere, hatte Kramer seinerzeit gegenüber der Stuttgarter Zeitung angedeutet. Die Expertise wird vom Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) bis heute unter Verschluss gehalten. Nun fordern dessen Parteifreunde im Stuttgarter Gemeinderat, dass das Gutachten bis spätestens Ende Februar im Technikausschuss präsentiert wird. Es soll dann dargelegt werden, was die Fortsetzung des oberirdischen Betriebs für das geplante Rosensteinviertel bedeuten würde und wann die Bahn zu welchem Preis ihre Grundstücke zurückkaufe. Die Bahn soll laut Antrag darlegen, wann und wie sie ein Entwidmungsverfahren starten werde.

Die Bahn stand bis 2011 auf dem Standpunkt, der vollständige Rückbau der Gleisflächen sei nicht gesondert genehmigungsbedürftig, und niemand könne mehr Anspruch auf den Weiterbetrieb erheben. Mittlerweile räumt sie ein, dass der Rückbau gesondert beantragt werden muss, beharrt aber darauf, dass ein Stilllegungsverfahren nicht erforderlich sei, da der Bahnhof nur verlagert werde – nach unten.