Rund 20 Beschuldigte, gegen die die Staatsanwaltschaft wegen der Stürmung der Baustelle bei der Grundwasserzentrale ermittelt hatte, müssen nicht mit einem Verfahren rechnen. Der Streit um die Schadenssumme geht aber weiter.

Stuttgart - Für 20 Stuttgart-21-Gegner hat es diese Woche Post von der Staatsanwaltschaft gegeben: Gegen sie ist das Verfahren wegen Landfriedensbruchs eingestellt worden. Die Behörde hatte gegen sie ermittelt, weil sie zu den Hunderten von Demonstranten gehört hatten, die am 20. Juni 2011 nach einer Kundgebung am Südflügel das Gelände der Grundwassermanagementanlage betraten; zuvor hatten Aktivisten den Zaun niedergerissen. Gegen mindestens 70 weitere Teilnehmer der Demo, die verbotswidrig auf dem Gelände waren, werde weiter ermittelt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Bei den 20 Personen, die in diesen Tagen erfahren haben, dass ihre Ermittlungsverfahren eingestellt wurden, habe es keine Beweise für eine strafbare Handlung gegeben.

 

Auf die Demoteilnehmer, gegen die weiter Untersuchungen laufen, kann neben dem strafrechtlichen Verfahren auch noch ein zivilrechtliches zukommen. Bei der Aktion entstand hoher Sachschaden an den Maschinen und dem Material, das von der Firma Hölscher Wasserbau bereits angeliefert worden war. So wurden etwa Reifen von Baumaschinen zerstochen und Wasserrohre mit Bauschaum verfüllt.

Am Tag nach dem Ereignis war bei einer Pressekonferenz vom Polizeipräsidenten Thomas Züfle der voraussichtliche Schaden auf eine Million Euro beziffert worden. Die Nachrichtenagentur dpa vermeldete im Nachgang sogar, die Bahn gehe mittlerweile von 1,5 Millionen Euro Schaden aus.

Schadenssumme laut Versicherung rund 96 000 Euro

Die S-21-Gegner warfen jedoch nicht der Polizei, sondern nur der Bahn vor, maßlos zu übertreiben, nur um den Widerstand zu kriminalisieren. Fünf Monate später sahen sie sich zumindest in der Höhe der Schadenssumme in ihrer Kritik bestätigt. In einer Anklageschrift gegen einen Tatbeteiligten fand sich eine Schadenssumme von 96 322,22 Euro – also gerade einmal ein Zehntel bis ein Fünfzehntel der ursprünglich genannten Beträge.

Als Quelle wurde ein Aktenvermerk des Polizeipräsidiums genannt. Der Betrag habe sich ergeben aus den von der Versicherung regulierten Schäden, erläuterte die Ermittlungsbehörde. Der Schaden an Baustoffen ist mit 57 000 Euro beziffert, die Lohnkosten belaufen sich auf 18 000 und die Schäden an Maschinen und Geräten knapp 21 000 Euro.

Die Anlage ist bis heute nicht in Betrieb

Das S-21-Projektbüro meinte jedoch, dass dieser Betrag jeglicher Grundlage entbehre. Er könne „allenfalls einen Zwischenstand der Regulierung abbilden“, hieß es. Auch ein Jahr später sah sich der Stuttgart-21-Sprecher Dietrich außerstande, eine abschließende Summe zu nennen. An der Größenordnung des Zwischenstandes hatte sich aber nichts geändert. Die „Stuttgarter Nachrichten“ zitierten ihn nämlich am 28. November 2012 indirekt mit der Aussage, der Schaden am Material dürfte wohl 100 000 bis 150 000 Euro betragen. Welche Kosten infolge des Stillstands der Grundwassermanagementanlage anfallen würden, sei immer noch nicht bekannt. Dietrich betonte zudem, sein Büro habe nie von einem Millionenschaden gesprochen, die Zahl stamme „allenfalls von der Polizei“.

Die Polizei will sie nun aber auch nicht mehr ermittelt haben. „Wir denken uns solche Summen nicht alleine aus“, sagt der Pressesprecher Stefan Keilbach. Vielmehr sei ein Polizist am Morgen des 21. Juni 2011 mit einem Bauleiter der Firma Hölscher Wasserbau über das Gelände gegangen. „Dabei wurden die Schäden in Augenschein genommen“, so Keilbach. Und der Fachmann habe den Schaden geschätzt. „Für die Rohre und einen Teil der Maschinen setzte er rund 500 000 Euro an, bei anderen Maschinen konnte er noch keine genauen Angaben machen“, so Keilbach. Es habe aber geheißen, dass der noch nicht genau bezifferbare Schaden mindestens noch einmal eine halbe Million Euro betrage.

Bahn hielt Schadensschätzung der Polizei für plausibel

Der Polizeipräsident Züfle sei also nur der Übermittler der Botschaft gewesen – allerdings doch unterstützt von Projektsprecher Dietrich. Gegenüber der Stuttgarter Zeitung teilte Dietrich mit, sich zur Höhe zwar nicht geäußert, allerdings die von Züfle weitergegebene Schätzung öffentlich als „plausibel“ bezeichnet zu haben. Dies sei aber unter der   Maßgabe geschehen, so Dietrich einschränkend, „dass es sich um eine vorläufige Schadensabschätzung auf einer völlig zerstörten Baustelle handelt“.

Den „bisher fest stehenden reinen Sachschaden“ hatte der S-21-Sprecher bei der letzten Wasserstandsmeldung im November 2012 binnen drei Tagen „auf mindestens circa 300 000 Euro“ erhöht. Nicht enthalten seien darin der „Gesamtaufwand für den massiven Polizeieinsatz“, die Kosten für zusätzliche Sicherheitsdienste der Bahn sowie für den mehrmonatigen Stillstand der Baustelle aufgrund des Vandalismus. Die Anlage ist bis heute nicht in Betrieb – allerdings aus anderen Gründen.