Ein 22-jähriger ist vom Vorwurf der Vergewaltigung jetzt freigesprochen worden. Hinter Gitter muss er jedoch wegen zahlreicher anderer Taten.

Regio Desk: Oliver im Masche (che)

Ein mehrfach vorbestrafter junger Mann aus Backnang ist in einem Prozess am Landgericht am Freitag wegen diverserer Straftaten zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Der 22 Jahre alte Arbeitslose hatte seiner Ex-Freundin Ende 2013 bei Freunden in seiner Heimatstadt mehrfach ins Gesicht geschlagen und sie dabei verletzt. Fast auf den Tag genau ein Jahr später attackierte der Mann einen Fußgänger in Weinstadt. Und eine Woche später tobte und wütete der schwer Alkohol- und Drogenabhängige in einem betreuten Wohnheim in Stuttgart. Dabei kündigte der Mann an, dass er sofort in eine Psychiatrie eingewiesen werden wolle. Sonst sprenge er das Haus in die Luft und greife die Bewohner der Unterkunft an. Die Richter werteten die drei Taten als zwei vorsätzliche Körperverletzungen und als eine Bedrohung.

 

Allein wegen dieser Vergehen hätte der 22-Jährige allerdings keine solch lange Haftstrafe erhalten. Doch der Mann war bereits vorigen Herbst ebenfalls am Landgericht, aber von einer anderen Kammer, wegen Zuhälterei und weiterer Körperverletzungen zu anderthalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er hatte gemeinsam mit einer Freundin im Jahr 2013 eine Bekannte anderthalb Jahre lang zur Prostitution gezwungen und dabei ausgenommen. Die Richter gingen von mindestens 25 000 Euro aus. Das nun ausgesprochene Urteil ist eine Gesamtstrafe aus beiden Prozessen. Bevor der Mann allerdings ins Gefängnis kommt, soll er in einer Entzugsanstalt vom Alkohol und von Rauschmitteln wegkommen. Der 22-Jährige blickt auf eine jahrelange Drogenkarriere zurück, mit zwölf fing er an, Klebstoff zu schnüffeln.

Im nun am Freitag zu Ende gegangenen Prozess wurde der Mann hingegen vom Vorwurf einer Vergewaltigung freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte zu Prozessbeginn dem 22-Jährigen noch vorgeworfen, sich bei einer Party im Frühjahr 2013 in Backnang an einer jungen Frau sexuell vergangen zu haben. Nach der Beweisaufnahme rückte die Anklage aber davon ab. Der Mann selbst hatte betont, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich gewesen sei. Und auch die Richter kamen im Urteil zum Schluss, dass nicht genügend Hinweise für erzwungenen Sex vorgelegen hätten. Zudem habe sich die Frau nicht eindeutig dagegen gewehrt, so das Gericht.