Die Ermittler haben nun gegen einen Bewohner des Asylbewerberheims ein Verfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung eingeleitet.

Stuttgart-Heumaden - Nach dem Brand in der Asylbewerberunterkunft an der Kirchheimer Straße am Samstagmorgen (wir berichteten) gehen die Ermittlungsbehörden von einer fahrlässigen Brandstiftung aus. Nach bisherigen Erkenntnissen steht fest, dass der Brand in einem Zimmer im ersten Obergeschoss des Wohnheimes ausgebrochen ist. Für einen technischen Defekt liegen derzeit keine Hinweise vor. Dies berichtet die Polizei.

 

Es liegen zudem Anhaltspunkte dafür vor, dass der Brand bereits gegen 5.30 Uhr ausgebrochen war. Der erste Notruf ging erst rund 20 Minuten später bei der Feuerwehr ein, was die Ausbreitung des Brandes und das Schadenausmaß erklären könnte. Gegen den 41-jährigen Bewohner des Zimmers, in dem der Brand ausbrach, wurde am Donnerstag von der Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Verfahren wegen Verdachts der fahrlässigen Brandstiftung eingeleitet. Die Ermittlungen dauern an.