Drei Jahre Gefängnis: Das Landgericht spricht einen 63-Jährigen aus Renningen des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung schuldig.

Stuttgart/Renningen - Wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung ist ein 63-jähriger Renninger am Stuttgarter Landgericht zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Die 9. Schwurgerichtskammer war davon überzeugt, dass der Rentner im vergangenen Juli in der gemeinsamen Wohnung seine Ehefrau fast bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt hatte.

 

Das Tatmotiv war offenbar Eifersucht. Der Mann war ausgetickt, als er seine Frau mit einem früheren Arbeitskollegen beim Trinken in der Küche ertappt hatte – zuvor hatten alle Beteiligten einen gemeinsamen Abend in einer Kneipe verbracht. „Dann bin ich wohl ausgerastet“, hatte der Renninger vor Gericht ausgesagt – der Anblick der beiden habe nämlich „unschöne Erinnerungen“ bei ihm hervorgerufen, weil er seine Frau offenbar früher mit einem Bekannten fast in flagranti erwischt hatte. An den weiteren Verlauf der Tatnacht konnte sich der gelernte Industriekaufmann nicht erinnern.

Frau tritt als Nebenklägerin auf

Die Frau, die in dem Verfahren als Nebenklägerin auftrat, hatte bei ihrer Vernehmung erzählt, dass ihr damals ganz schwarz vor Augen geworden sei, als der Angeklagte ihren Hals umklammert habe. „Hey Alte, ich bringe dich um!“, soll der Renninger der 46-Jährigen zufolge dabei gerufen haben, weshalb sie schon mit ihrem Leben abgeschlossen hatte. Die Frau wurde nach der Würgeattacke mit mehreren Prellungen am Kopf und Kiefer sowie Schluckbeschwerden ins Krankenhaus gebracht.

Nach Einschätzung der geladenen Rechtsmedizinerin hatte der Mann seiner Frau fast eine ganze Minute lang den Hals zugedrückt. Doch laut der Ärztin hatte für das Opfer noch keine „konkrete Lebensgefahr“ bestanden. Die Sachverständige hatte aber betont: „Unter längerer Gewalteinwirkung wäre das Gehirn nicht mit genügend Sauerstoff versorgt worden, was zu irreversiblen Schäden im Gehirn oder auch zum Tod geführt hätte.“

Dass die Würgeattacke nicht schlimmer ausging, war nur dem beherzten Eingreifen des früheren Arbeitskollegen zu verdanken, der dazwischen ging und den 63-Jährigen in den Schwitzkasten nahm. Auch der minderjährige Sohn, der damals die Polizei alarmierte, hatte die Auseinandersetzung seiner Eltern aus nächster Nähe beobachtet. Beide Seiten hatten sich aber aus Rücksicht auf das Kind darauf geeinigt, dieses nicht in den Zeugenstand zu berufen.

Sachverständiger hält ihn für vermindert schuldfähig

Der psychologische Sachverständige hatte den angeklagten Renninger für vermindert schuldfähig gehalten. Die hohe Alkoholisierung des Angeklagten – damals wurden 1,7 Promille bei ihm gemessen – reiche zwar nicht aus, um von einer verminderten Steuerungsfähigkeit bei der Tat zu sprechen, weil dieser Alkohol in großen Mengen gewöhnt gewesen sei. „Aber rechnet man zu der alkoholischen Enthemmung auch noch die affektive Einengung hinzu, so muss man von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgehen“, erklärte der Facharzt für Psychiatrie bei seinem Gutachten.

Das Paar war zehn Jahre lang verheiratet, doch in der Ehe hatte es den beiden zufolge schon seit langer Zeit gekriselt. Geldsorgen, aber auch der Alkohol, dem beide Eheleute nicht abgeneigt waren, hatten immer wieder zu Streitigkeiten geführt. Die 46-Jährige hatte vor Gericht erzählt, dass sie früher sogar ein Annäherungsverbot gegen ihren aggressiven Mann erwirkt habe. Bei einem späteren Vorfall habe sie sich nicht anders zu helfen gewusst, als sich ihn mit einem Messer vom Leib zu halten. Mittlerweile hat die Frau die Scheidung eingereicht.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Renninger Angeklagten, der seit dem Angriff auf seine Frau in der Untersuchungshaft in Stammheim saß, eine noch höhere Haftstrafe gefordert: Er hielt dreieinhalb Jahre für angemessen.