Der Tarifvertrag bei der SGS sichert den Check-in-Damen lediglich den Mindeststundenlohn von 8,50 Euro. Die Arbeitnehmer der AGS, die zu 60 Prozent dem Flughafen und zu 40 Prozent Losch gehört, arbeiten für einen Gruppenleistungslohn. Den hält der AGS-Betriebsrat für unfair, weil bei diesem Modell das Risiko nahezu vollständig auf die Mitarbeiter abgewälzt werde und der Lohn zwischen normalen und schlechten Monaten um bis zu 500 Euro schwanke.

 

Zustände tragen nicht zur Motivation der Mitarbeiter bei

Für jedes abgefertigte Flugzeug erfolgt eine Ausschüttung, die sich die im Einsatz befindlichen Mitarbeiter teilen. Geld gibt es also nur gegen Arbeit. Diese stelle der Flughafen, vor allem im Winter, der AGS aber nur in geringem Maße zur Verfügung, weil er zuerst seine FSG-Stammmannschaft mit Aufträgen versorge. Trotz zehnstündiger Anwesenheit verdiene man an solch einem Tag manchmal nicht mehr als 50 Euro brutto, klagt der Betriebsrat Frieder Clauß. Garantiert seien ohnehin nur 108 Stunden monatlich zu je 8,50 Euro. 90 Prozent seien allerdings bis zu 210 Stunden am Arbeitsplatz – und dennoch würden sie arbeitsvertraglich nicht als Vollzeit-, sondern als Teilzeitkräfte geführt. Zudem sei es Praxis, die Belegschaft im Halbjahresrhythmus für zwei Jahre bei der AGS zu befristen – um sie dann im Anschluss für erneut zwei Jahre über die Personalleasing GmbH des Mitgesellschafters Losch befristet zu beschäftigen. Das trage nicht zur Motivation bei, sagt Clauß, der ebenso wie der Chef der Komba-Gewerkschaft am Flughafen, Markus Kohler, auf eine Angleichung der Entlohnung der FSG-Kollegen dringt – und dabei auf Claus Schmiedel und die SPD setzt.

Die Zustände müssten sich auch deshalb bessern, weil weder „die Sicherheit der Arbeitnehmer noch der Fluggäste und Crews gewährleistet sei“, schreibt der AGS-Betriebsrat. Es wird berichtet von Neulingen, die ohne Einweisung auf dem Vorfeld umherirrten und von Gefahrgutladungen, die wegen Personalmangels unkontrolliert in Flugzeugen verstaut würden. Kein Mitarbeiter werde ohne ausreichende Einweisung allein mit einer Tätigkeit beauftragt, heißt es dagegen seitens der FSG.