SPD und Grüne im Stuttgarter Gemeinderat fordern klarere Vorgaben bei der Einführung von Wohnbauquoten in der Stadt.

Stuttgart - Die Vorlage zum sogenannten Stuttgarter Innenentwicklungsmodell, über die im Gemeinderat am 24. März abgestimmt werden soll, hat eine lange Vorgeschichte. Schon im April 2009 wurde von der SPD-Fraktion der erste Antrag zum Thema Wohnbauquote gestellt, gefolgt von etlichen Zwischenberichten und weiteren Anträgen der Grünen.

Mit der Einführung einer Wohnraumquote soll bei Bauprojekten mit neuem Planungsrecht das Angebot an innerstädtischen Wohnungen deutlich ausgebaut werden. Vorgesehen ist, dass bei Bauvorhaben in der Innenstadt und in den Stadtteilzentren 20 Prozent der Flächen für Wohnungen verwendet werden müssen. Daran gekoppelt ist zudem ein fixer Anteil an gefördertem Wohnungsbau, also etwa für Sozialwohnungen oder preiswertes Wohneigentum. Nun haben die Fraktionen von SPD und Grünen einen weiteren gemeinsamen Antrag eingebracht, um die Beschlussvorlage des Referats für Städtebau in einigen Punkten zu ändern und die "Vorgaben klarer festzuschreiben", so der Grünen-Fraktionschef Werner Wölfle.

Kern des Antrags ist, dass die Quote für den geförderten Wohnungsbau grundsätzlich gelten soll, und nicht erst, wie in der Vorlage vorgesehen, ab einer Mindestgrundstücksgröße von 2000 Quadratmetern. Damit solle eine bessere Durchmischung der Wohngebiete erreicht werden, sagt die SPD-Fraktionschefin Roswitha Blind. "Wir müssen dem höchst problematischen Trend entgegensteuerten, dass es immer weniger gemischte Wohnquartiere in der Stadt gibt." Jahr für Jahr verliere die Stadt rund 450 Sozialwohnungen. Im Jahr 1987 etwa habe es in Stuttgart noch insgesamt 33.500 davon gegeben, bis 2010 habe sich Bestand auf 16.500 halbiert.

"Uns fehlen die Flächen"


Zweites wesentliches Ziel des Antrags ist, den Investoren etwas mehr Flexibilität entgegenzubringen. Dazu schlagen Grüne und SPD vor, dass die Wohnbauquote von 20 Prozent am Standort des Vorhabens im Ausnahmefall erlassen werden kann, wenn es dafür besondere Gründe gibt. Ersatzweise müsse dann aber in einem Radius von einem Kilometer eine Wohnbauquote von 30 Prozent der Geschossfläche realisiert werden. Diese Ausnahme sei strikt zu handhaben, sagt Wölfle. Eine Ablösemöglichkeit in Geld sei grundsätzlich nicht möglich. "Uns fehlen nicht die Mittel, sondern die Flächen." Die 4,4 Millionen Euro, die im Wohnungsbau-Förderprogramm der Stadt eingestellt seien, könnten aus Platzgründen gar nicht ausgegeben werden, so Wölfle: "Hier hat Stuttgart dringenden Handlungsbedarf."

Die Mehrheit für ihren Antrag sehen Grüne und SPD gesichert, da auch die Fraktionsgemeinschaft SÖS/Linke hinter diesen Forderungen stünde, so Werner Wölfle. Die Beschlussvorlage selbst hatte seinerzeit ein geteiltes Echo ausgelöst, und das nicht nur in Reihen der Investoren. So hat etwa das Referat des Finanzbürgermeisters Michael Föll (CDU) das vom Baubürgermeister Matthias Hahn (SPD) vorgelegte Konzept nicht mitgezeichnet, weil es seiner Ansicht nach abschreckend auf potenzielle Investoren wirken werde.

Werner Wölfle hält dagegen, dass Stuttgart, wie etwa München und andere Großstädte auch, die Investoren endlich in die Pflicht nehmen müsse. Man könne sozialen Wohnungsbau nicht allein auf die städtische Wohnungsbaugesellschaft abladen, sondern müsse die Aufgabe verteilen. Und wenn es klare Vorgaben gebe, wüssten Investoren zumindest auch, "auf was sie sich in Stuttgart einlassen".