Eine Entscheidung im Streit zwischen der Stuttgarter Taxi-Zentrale und dem Anbieter My Taxi wurde auf den 12. November vertagt. Es geht um eine Rabattaktion von 50 Prozent, die in einem Zeitraum von zwei Wochen gewährt wurden.

Stuttgart - Im Rechtsstreit zwischen der Stuttgarter Taxi-Zentrale und der Daimler-Tochter My Taxi über deren Rabattaktionen hat das Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) am Donnerstag noch keine Entscheidung über eine einstweilige Verfügung getroffen. Das Votum des OLG soll am 12. November verkündet werden, wenn sich die beiden Parteien nicht zuvor auf einen Kompromiss verständigen.

 

Im Juni hatte das Landgericht zu Gunsten der Taxizentrale gegen eine Aktion mit 50 Prozent Rabatt für My-Taxi-Kunden eine einstweilige Verfügung erwirkt. Bei der Daimler-Tochter bestellt der Kunde mit einer App auf seinem Smartphone ein Taxi per Knopfdruck und zahlt online. Bei Rabattaktionen wird ihm die Hälfte der Fahrtkosten erstattet, der Droschkenfahrer erhält den vollen Preis, abzüglich einer Vermittlungsprovision.

In der Verhandlung erklärte der Vorsitzende Richter Gerhard Ruf, dass das OLG die Position des Landgerichts nicht teile. Dieses hatte darauf abgehoben, dass die Taxi-Tarife gesetzlich geregelt seien, um Preiskämpfe in dem empfindlichen Markt zu verhindern. „Ein Vermittler, der weder über Fahrzeuge noch über Fahrer verfügt, ist aber nach unserer Ansicht kein Taxiunternehmen“, erklärte Ruf.

50 Prozent Rabatt können unlauter sein

Die OLG-Richter ließen aber deutlich erkennen, dass der hohe Kundenrabatt von 50 Prozent bei der 14-tägigen My-Taxi-Aktion im Mai in Stuttgart wohl gegen das Wettbewerbsgesetz verstoßen habe. So große Nachlässe könnten die Entfaltung anderer Wettbewerber beeinträchtigen und durchaus den Zweck verfolgen, diese vom Markt zu verdrängen. Rabatte seien zulässig, aber nur innerhalb vernünftiger Grenzen und um den Wettbewerb zwischen Konkurrenten zu fördern. Für eine solche Aufmerksamkeitswerbung sei der von My Taxi gewährte Nachlass allerdings zu hoch ausgefallen, merkte das Gericht an. Solche über den langen Zeitraum von zwei Wochen laufenden Aktionen könnten die Marktverhältnisse massiv verändern und daher als unlauter angesehen werden.

Der Vorsitzende Richter fragte: „Können Sie sich denn nicht auf für beide Parteien erträgliche Rabattaktionen einigen?“ Und er schlug vor: „Mal naiv gesagt, 30 Prozent für eine Woche mit x Monaten Pause dazwischen?“ Die Vertreter der Taxi-Zentrale reichten daraufhin einen Antrag ein, der eine einwöchige Nachlass-Aktion mit höchstens 50 Prozent im Jahr für machbar hält. „Allerdings nicht an Weihnachten und Silvester“, hieß es. Die Vertreter von My Taxi konnten sich einen Rabattstopp bei einem Marktanteil von zehn Prozent vorstellen. Derzeit liege man bei zwei.