Lokales: Sybille Neth (sne)

Als Frau J. fünf Jahre alt war, wurde sie von ihrer schwer alkoholabhängigen Mutter beim Vater zurück gelassen. Die Mutter ist seitdem verschwunden. Der Vater zog mit dem Kind von Frau zu Frau. Das Mädchen wurde stark vernachlässigt, mit acht Jahren musste es wegen Unterernährung in eine Kur. Physische und psychische Gewalt erlitt das Kind täglich. Bei einer der wechselnden Partnerinnen des Vaters durfte die Kleine nur das Kinderzimmer und das Bad benutzen. Alle anderen Räume waren für sie tabu. Mit 15 Jahren ging der Teenager freiwillig ins Heim.

 

Befreiung aus der Wohnung des Vaters

Frau J. suchte den Kontakt zu ihrer Mutter und warb um die mütterliche Liebe. Ohne Erfolg. Um sich vor noch mehr Frustrationen zu schützen, brach sie den Kontakt schließlich ganz ab. Sie absolvierte Ausbildung und lebte zeitweise bei ihrem Vater. Aus dessen Wohnung wurde sie schließlich von ihren Kollegen befreit. Frau J. schweigt über die damaligen Vorkommnisse, aber sie brach völlig zusammen und lebte einige Jahre auf der Straße. Schließlich wurde sie in die Psychiatrie eingewiesen.

Konto wurde gepfändet

Als ihre Mutter vor zwei Jahren starb, schlug sie das Erbe aus und wies darauf hin, dass sie für die Beerdigungskosten nicht aufkommen könne. Die Angehörigen ihrer Mutter weigerten sich, zu bezahlen. Schließlich wurde ihr deshalb das Konto gepfändet. Alle Interventionsversuche bei den Behörden blieben erfolglos. Frau J. ist Mitte dreißig und arbeitet in einem Sozialunternehmen. Sie erhält aufstockend Arbeitslosengeld II. Jetzt muss sie die Beerdigungskosten abstottern und wäre über eine finanzielle Unterstützung glücklich.

Hilfe für den Nachbarn

Das Spendenkonto:
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Kennwort: „Hilfe für den Nachbarn“

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