Der Penny-Markt in Birkach soll erweitert werden, so wünscht es sich der Konzern. Doch das Baurechtsamt hat Bedenken. Der Grund: Die Erweiterungsfläche – ein Parkplatz hinter dem Haus – liegt im Landschaftsschutzgebiet.

Birkach - Der Markt ist zu klein. So sagt es eine Sprecherin der Penny-Markt GmbH. 460 Quadratmeter habe der Laden an der Birkheckenstraße 4 derzeit zur Verfügung. Nach heutigen Maßstäben sei das zu wenig. „Aus diesem Grund besteht grundsätzlich Interesse an einer Verkaufsflächenerweiterung“, teilt die Sprecherin mit. Darüber hinaus wolle sich der Konzern „aufgrund laufender Verhandlungen“ zu dem Vorhaben aber nicht äußern, heißt es in der Stellungnahme. Auch der Grundstücksbesitzer will über das Projekt nichts in der Zeitung lesen.

 

Diese Zurückhaltung freilich kommt nicht von ungefähr. Denn bei dem Vorhaben geht es um eine knifflige Sachlage. Beim Baurechtsamt liegt der Bauantrag bereits vor. Und für Kirsten Rickes, die Leiterin des Amts, ist es keineswegs eindeutig, dass dieser Antrag in eine Baugenehmigung münden wird. Der Grund: Penny will seinen Supermarkt im rückwärtigen Bereich des Grundstücks erweitern. Dort befindet sich derzeit der Kundenparkplatz des Discounters, der bundesweit nach eigenen Angaben 2400 Märkte betreibt. Der Parkplatz aber liegt rein rechtlich gesehen bereits im Landschaftsschutzgebiet, das sich an das Haus anschließt. Mithin dürfte dort eigentlich gar nicht gebaut werden – es sei denn mit einer Ausnahmeregelung.

Der Ausgang des Genehmigungsverfahrens ist offen

Eine Prognose, wie das baurechtliche Verfahren ausgehen wird, will Rickes deshalb nicht wagen. „Klar ist natürlich, dass die anderen Ämter Stellung nehmen müssen“, sagt sie. Mit den anderen Ämtern sind in diesem Fall das Amt für Umweltschutz und das Stadtplanungsamt in seiner Eigenschaft als Untere Naturschutzbehörde gemeint.

Bei Letzterem hat es der Sachgebietsleiter Wolfgang Maier immer wieder mit dem Anliegen zu tun, dass Bürger oder Unternehmen ihre Bauten in Landschaftsschutzgebieten errichten wollen. Das sei vor allem in den Außenbereichen, also an den Rändern der besonders geschützten Gebiete, der Fall. „Das lehnen wir regelmäßig ab“, sagt Maier. Es gelte, mit Landschaftsschutzgebieten besonders behutsam umzugehen, „die Stadt hat längst erkannt, wie wichtig ihre Grüngebiete sind.“

Mit dem Parkplatz ist ohnehin schon Fläche versiegelt

Nicht immer wollen die Bauherren in spe das auch einsehen. „Wir bekommen viel Druck, es wird immer wieder versucht, Ausnahmen zu bekommen“, berichtet Maier. Im vorliegenden Fall will der Sachgebietsleiter wie Kirsten Rickes ebenfalls noch keine Spekulationen darüber anstellen, ob dem Vorhaben nun stattgegeben wird oder nicht. Nur eines wundert ihn: „Wenn es um so komplizierte Sachverhalte geht, ist es üblich, dass die Bauherren im Vorfeld mal vorfühlen, ob sie eine Chance haben. Das ist bisher nicht geschehen.“

Ob es für das Genehmigungsverfahren relevant ist, dass mit dem Parkplatz ohnehin schon Fläche versiegelt ist, wollen weder Maier noch Rickes beurteilen. „Es wird wohl schon eine Rolle spielen. Aber dass wir hier auf Landschaftsschutzgebiet planen, ebenso“, sagt Maier diplomatisch.

Warum der Parkplatz gebaut wurde, lässt sich nicht mehr klären

Wie es zustande kam, dass der Parkplatz in dem sensiblen Gebiet einst überhaupt gebaut wurde, lässt sich jedenfalls heute nicht mehr im Detail nachverfolgen. Lediglich eines ist klar: Laut dem Amt für Umweltschutz existiert das Landschaftsschutzgebiet hinter dem Gebäude bereits seit 1961. Erst 1972 aber sei der Parkplatz mit Hilfe einer Ausnahmegenehmigung angelegt worden, so besagen es die Akten.

„Für das aktuelle Genehmigungsverfahren spielt das ohnehin keine Rolle“, sagt Kirsten Rickes. Letztlich laufe es beim vorliegenden Fall auf eine Einzelentscheidung hinaus. „Die Frage ist: Was muss man tun, damit Supermärkte nicht abwandern?“, sagt Rickes. Das Problem des Ladensterbens gebe es nämlich nicht nur in Birkach, „es geht oft darum, was die Stadt tun kann, um die Nahversorgung zu sichern“, erläutert die Amtsleiterin. Dieses Argument allerdings bedeutet laut Rickes keinen Freifahrtschein für die Penny-Erweiterung: „Das allein wäre noch lange kein Grund, das Vorhaben zu genehmigen.“