Er habe Verständnis für die Wahrnehmung von Interessen, „aber auch wir haben die Interessen unserer Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler zu wahren.“ 1,7 Millionen Menschen hätten die App bisher heruntergeladen, sagte Marmor.

Verleger: Onlinepräsenz der Öffentlich-Rechtlichen Wettbewerbsverzerrung

 

Die Kläger sind den Angaben zufolge die Herausgeber unter anderem von der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, der „Süddeutschen Zeitung“, der Zeitung „Die Welt“, der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“, des „Kölner Stadt-Anzeigers“, der „Rheinischen Post“, der „Ruhr Nachrichten“ und des „Flensburger Tageblatts“. Die Online-Aktivitäten der gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Sender stehen schon seit längerem in der Kritik bei Verlegern und auch privaten Sendern. Sie sehen darin eine zu ihren Lasten gehende Wettbewerbsverzerrung.

Die Verlage stützen sich laut BDVZ bei ihrer Wettbewerbsklage auf den Rundfunkstaatsvertrag der Länder, der presseähnliche digitale Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender ohne konkreten Bezug zu einer erfolgten Sendung verbiete. In der Praxis hielten sich die Rundfunkhäuser jedoch nicht an diese Vorgaben, kritisierte der Verband. Die Kontrollgremien der Sender und die jeweiligen Aufsichtsbehörden hätten diese Entwicklung gebilligt. Daher sei es aus Sicht der Verlage erforderlich, wie angekündigt den Rechtsweg einzuschlagen.