Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Demnach bekämen Beschäftigte, die zur Betreuung eines Kindes unter 14 Jahren oder zur Pflege eines Angehörigen kürzer treten, einen Zuschuss von 200 Euro brutto pro Monat, wenn sie ihre Arbeitszeit um mindestens 3,5 Wochenstunden (zehn Prozent) bis maximal 7,0 Stunden (20 Prozent) verkürzen. Die 200 Euro machen etwa die Hälfte des jeweiligen Lohnausfalls aus – in oberen Entgeltstufen weniger, in den unteren mehr als 50 Prozent. Die geringer entlohnten Betroffenen kämen dank Zuschuss auf bis zu 97 Prozent ihres Nettogehalts.

 

18 Prozent haben einen pflegebedürftigen Angehörigen

Die Verkürzung wäre einmalig pro Kind oder Pflegefall erlaubt und kann verlängert werden – den Zuschuss soll es aber nur zwei Jahre lang geben. Eine Addition der Stunden wäre demnach möglich, dann würde die freie Zeit am Stück genommen. Die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen soll mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen werden. „Die reine Behauptung reicht da nicht aus“, sagt Zitzelsberger. Ähnliches gelte aber heute schon, wenn jemand zehn freie Tage für eine Akutpflege nehmen wolle, wie es das Pflegezeitgesetz erlaubt.

Der großen IG-Metall-Umfrage zufolge haben gut 18 Prozent der Beschäftigten einen pflegebedürftigen Angehörigen. Geringer ist der Zuschuss bei Schichtarbeitern und besonders belasteten Beschäftigten. Diese Klientel soll zehn freie Tage pro Jahr nehmen können. Der Zuschuss beträgt 750 Euro jährlich – was auch etwa der Hälfte des Lohnausfalls gleichkäme. Die Betroffenen sollen sich immer wieder neu für das Modell entscheiden können.Folglich würden in den Betrieben künftig zwei Gruppen von Teilzeitbeschäftigten arbeiten: die Kräfte, die heute schon die Arbeitszeit reduziert haben – und diejenigen, die künftig laut Tarifvertrag befristet kürzer treten, ein Rückkehrrecht in Vollzeit haben und noch einen Zuschuss erhalten. Die bisherigen Teilzeitkräfte „haben nicht den Vorteil des neuen Tatbestandes“, sagt Zitzelsberger. Doch gibt er zu, dass auch für sie etwas getan werden muss. „Da würden uns die Beschäftigten ins Kreuz springen, wenn wir sagen würden: Das interessiert uns nicht.“ Demnach will er am Verhandlungstisch so etwas wie eine Übergangsregelung von der konventionellen Teilzeit in das neue Modell herausholen.

Zwei Gruppen von Teilzeitmitarbeitern

Südwestmetall-Chef Wolf bekräftigte, dass es „keine Öffnung der Arbeitszeiten nach unten mit Lohnausgleich“ geben werde. Denn dies wäre ein Systemwechsel. Die zweite Verhandlungsrunde ist für den 14. Dezember geplant, die dritte im Januar.