Beispielrechnung für einen fiktiven Lebenslauf, die die Rentenversicherung exklusiv für unsere Zeitung erstellet hat.
 

Manuel Mustermann

17 Jahre, Ausbildung zum Medienkaufmann

Beginn der Lehre: September 2015

Und wie sieht es bei seinen Freunden aus, sind sie auch so vernünftig? „Ich bin wahrscheinlich ein Einzelfall, ich kenne einige, die nur im Jetzt und Hier leben.“

Beispielrechnung für einen Auszubildenden

Beispielrechnung für einen fiktiven Lebenslauf, die die Rentenversicherung exklusiv für unsere Zeitung erstellet hat.

Manuel Mustermann

17 Jahre, Ausbildung zum Medienkaufmann

Beginn der Lehre: September 2015

1. Ausbildungsjahr: 891,79 Euro

2. Ausbildungsjahr: 942,92 Euro

3. Ausbildungsjahr: 994,05 Euro

angenommen er arbeitet sein ganzes Arbeitsleben in diesem Beruf, könnte er wie folgt verdienen:

im Alter 20 bis 30:

1. Jahr: 1996,30 Euro

ab 4. Jahr 2605,46 Euro

im Alter 30 bis 40:

1 Jahr: 2605,46 Euro

ab 4. Jahr: 3126,16 Euro

ab 40. Lebensjahr bis zur Rente mit 67:

1. Jahr: 3778,60 Euro

ab 2. Jahr: 4041,49 Euro

Fiktive Renteninformation

für: Manuel Mustermann

Als Auszubildender erhält Manuel Mustermann noch keine Renteninformation. Dazu muss er erst mindestens 60 Monate – also 5 Jahre – in die Rentenkasse eingezahlt haben. Unterstellt man einen Lebenslauf, wie im oben genannten Steckbrief beschrieben, lässt sich eine Altersrente berechnen.

Die Regelaltersrente würde am 01.01.2066 beginnen. Änderungen in persönlichen Verhältnissen und gesetzliche Änderungen können sich auf die zu erwartende Rente auswirken.

Höhe der künftigen Regelaltersrente

Für die Zeit ab 1. Januar 2066 beträgt in diesem Fall die monatliche Rente von: 1660,15 Euro