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Berlin - Mit einer Novelle des Tierschutzgesetzes will Bundesagrarministerin Ilse Aigner (CSU) das Verbot der sogenannten Qualzucht von Haustieren durchsetzen. Bis jetzt läuft das Verbot vor allem wegen eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts weitgehend ins Leere. Mit Qualzucht ist eine Zucht gemeint, die zu Schmerzen oder Leiden von Tieren führt oder bewirkt, dass sie Verhaltensstörungen zeigen.
So neigen zum Beispiel Hunde, die kein Fell haben (sogenannte Nackthunde), zu Gebissanomalien, zu Sonnenbrand oder Allergien. Traurig ist auch das Schicksal von französischen Bulldoggen oder Möpsen, deren Köpfe so rund gezüchtet werden, dass sie schlecht atmen können, beim Fressen würgen oder im Sommer zusammenbrechen, weil ihre verformten Schädel keine Regulation der Körperwärme zulassen.
Für den Tierschutzbund fallen auch Katzen, die kurze oder gar keine Schwänze haben, in die Gruppe der Qualzucht. Bei ihnen tauchten Ausfallerscheinungen wie ein hoppelnder Gang, Darmvorfälle oder Inkontinenz auf. Ein im Jahr 1999 vom Agrarministerium erstelltes Fachgutachten wendet sich auch dagegen, Katzen so zu züchten, dass ihre Tasthaare unbrauchbar sind oder ganz fehlen. Denn diese Haare dienen dazu, dass Katzen sich gerade in der Dunkelheit räumlich orientieren können.
Die Messlatte soll tiefergelegt werden
Das Verbot solcher Zucht durchzusetzen ist für die Kontrollbehörden allerdings schwierig. Zum einen fehlt es ihnen häufig an Personal. Zum anderen hat ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Dezember 2009 die Kontrolle erschwert. Im sogenannten "Haubenentenurteil" (Haubenenten sind Enten, die eine Federhaube auf dem Kopf haben) hatte das Gericht entschieden, dass eine Qualzucht nur dann vorliegt, wenn es "überwiegend wahrscheinlich ist", dass das Leiden eines Tieres auf die Zucht und nicht auf eine zufällige genetische Veränderung zurückgeht.
Das heißt: die Behörde muss einem Züchter nachweisen, dass eine bestimmte Verformung bei einem Tier keine Laune der Natur, sondern Absicht des Züchters ist. Damit das Verbot der Qualzucht in der Praxis auch wirklich wirkt, hat Ministerin Aigner nun eine Änderung des Tierschutzgesetzes vorgelegt. Sie will damit die vom Gericht nach oben geschraubte Messlatte wieder tieferlegen. Denn künftig soll das Verbot greifen, wenn ein Zuchtverfahren erwarten lässt, dass die Tiere leiden oder Schmerzen haben.
Neben dieser strengeren Fassung des Verbots will Aigner ein neues Verbot einführen: Tiere, die aus einer Qualzucht stammen, dürfen nicht mehr öffentlich ausgestellt werden. Damit soll die Kommerzialisierung unterbunden werden, die es heute dadurch gibt, dass Tiere mit Qualzuchtmerkmalen auf Ausstellungen Preise gewinnen, womit ihr Züchter Bekanntheit gewinnt und seinen Absatz wie seinen Gewinn steigert.


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gegen das Züchten bzw. Vermehren
www.tierheimlinks.de: Nur wer ein Tier aus dem Tierschutz zu sich holt, anstatt das Geschäft mit der "Ware Tier" durch Nachfrage weiter zu fördern, hilft Tierelend auf lange Sicht zu verringern. Wer ein Tier aus einem Tierheim holt, gibt ihm eine neue Chance auf Glück. Ein Tier aus dem Tierheim kann mehrere Vorteile haben. Vor allem gibt man so Tieren ein Zuhause, die sonst vielleicht lange in einem Heim leben müssten. Außerdem hat man die Möglichkeit, ein erwachsenes Tier zu sich zu nehmen, das schon stubenrein ist und häufig zumindest den Grundgehorsam erlernt hat, so dass die Erziehung weniger aufwendig ist als bei einem Welpen. Schließlich ist gerade bei Hunden und Katzen nicht nur die Erziehung, sondern auch die Persönlichkeit wichtig. Zum Beispiel ist eine bestimmte Dickköpfigkeit erst später erkennbar - und kann auch bei guter Erziehung auftreten.
Qualzucht
Das deutsche Tierschutzgesetz verbietet schon lange Qualzuchten (§ 11b). Das Verbot ist aber aufgrund der Lobby-Verbände nie durchgesetzt worden, denn an ökonomisch rentable Qualzuchten wollte die Exekutive nicht ran, weil sich immer wieder Wissenschaftler finden, die der Tierindustrie absurde Persilscheine liefern. Auch mußte das Scheinargument herhalten, daß wichtige Zuchtunternehmen im Ausland ansässig sind, obwohl bei Masthühnern die Erich Wesjohann Gruppe mit Lohmann Tierzucht GmbH ihre Zentrale in Cuxhaven hat, von wo aus die Firmen Aviagen und H&N gesteuert werden. Einfluß wird durch Joint Ventures auch auf andere Zuchtunternehmen genommen. In Deutschland ist Lohmann Tierzucht mit seinen "Produkten" fast Monopolist! Auch die Hunderasse der Münsterländer gehört eigentlich wegen der gehäuft auftretenden Hüftdysplasien verboten, die Nachtkatzen, die Katzen mit "Zickzack-Schwänzen, viele Ziervögel, die ihre Brut wegen verkrüppelter Schnäbel nicht selbst aufziehen können, ebenso etliche Katzen- und Hunderassen mit verkürtztem Gesichtsschädeln, die zu Erkrankungen der Atemwege führen. Ich bin auf die Endfassung des von der Ministerin geplanten Tierschutzgesetzes sehr gespannt, aber auch pessimistisch hinsichtlich des Wohles der Tiere!