Womöglich hatte der dortige Gefängnischef gehofft, den missliebigen Häftling loszuwerden. Es sei vereinbart worden, dass seine Einrichtung nur ein Jahr „mit dem Gefangenen belastet“ werde, mahnte er die Ministerialen im Sommer. Dieser war aus Freiburg nach Bruchsal überstellt worden, weil er in Freiburg einen JVA-Bediensteten angegriffen hatte. Nach Freiburg war er gekommen, weil er zuvor in Offenburg schon einen Justizangestellten attackiert und schwer verletzt hatte.

 

In Freiburg konnte man sich nicht daran erinnern, dass die Überstellung begrenzt sein sollte. Man war aber bereit, den Häftling zurückzunehmen. „Aufgrund des massiven Widerstands der Bediensteten“ der Freiburger Anstalt kam es dann doch anders: Er sollte „bis auf Weiteres“ in Bruchsal bleiben. Das wurde am 5. August vereinbart. Am 9. August war der Gefangene tot.

Der CDU-Rechtspolitiker Bernhard Lasotta sieht darin nicht nur „organisatorische Mängel in der Justizverwaltung“. Es seien auch „gravierende Fehler im Justizministerium zu vermuten“. Es gelte, die „voll umfänglich aufzuklären“.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt

Die Staatsanwaltschaft ermittelt im Fall des verstorbenen Häftlings gegen den suspendierten Anstaltsleiter und eine mit der medizinischen Betreuung des Gefangenen befasste Ärztin wegen fahrlässiger Tötung; das teilte die Behörde am Freitag mit. Die Rechtsmedizin komme zu dem Ergebnis, dass der Gefangene wegen einer Mangel- oder Unterernährung gestorben sei. Es sei möglich, dass die Verantwortlichen der Anstalt es fahrlässig unterlassen hätten, dem Mann die notwendige medizinische Versorgung zukommen zu lassen.