Stadtentwicklung & Infrastruktur: Andreas Geldner (age)

Grauzone
– Die Rechtslage ist je nach Stadt sehr unterschiedlich. Dennoch gilt, dass auch in Deutschland die ständige tageweise Vermietung von Wohnraum ohne Genehmigung als illegale Zweckentfremdung gilt. Vor dem Aufkommen von Online-Vermittlungsbörsen, bei denen Airbnb nur der größte von mehreren Anbietern ist, war das aber nur ein Problem in Einzelfällen. Mit der Überwachung eines Massenphänomens sind die Behörden überfordert.

 

Beispiel Berlin –
Berlin ist in Deutschland wie New York in den USA der Vorreiter. Mit einer Gesetzesänderung versuchte Berlin im Frühjahr einige Leitplanken einzuziehen. Jeder Vermieter der neu bei Airbnb aktiv wird, muss sich beim Wohnungsamt melden und eine Genehmigung beantragen. Für bisherige Anbieter gilt eine Übergangsregelung bis 2016. Allerdings sind die Kriterien für eine Genehmigung so unklar formuliert und die Behörden mit der Prüfung der Einzelfälle derart überfordert, dass nun erst recht juristische Unsicherheit besteht.