Im Kampf um den Umgang mit Tausenden Flüchtlingen, die nach Deutschland strömen, will Bundesinnenminister de Maizière auf Transitzonen an den Landesgrenzen setzen. Dort sollen Flüchtlinge vor der Entscheidung über ihre Einreise bis zu sieben Tage lang festgehalten werden dürfen.

Berlin - Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will die rechtliche Möglichkeit schaffen, Flüchtlinge künftig vor der Entscheidung über die Einreise nach Deutschland bis zu einer Woche in Transitzonen an den Landesgrenzen festzuhalten. Das sieht ein Referentenentwurf aus dem Innenressort vor, der nun in der Ressortabstimmung ist und der Deutschen Presse-Agentur seit Donnerstag vorliegt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge soll in diesem Zeitraum in einem Schnellverfahren über einen Asylantrag entscheiden. Wird dieser abgelehnt, soll die Einreise verweigert werden.

 

Die geplante Regelung ist vor allem auf Menschen aus „sicheren Herkunftsstaaten“ vom Balkan gemünzt, die auf dem Landweg in die Bundesrepublik kommen, um hier Asyl zu beantragen, und an der Grenze aufgegriffen werden. Ihre Aussichten auf Asyl sind sehr gering. Aber auch Menschen ohne Papiere könnten in solchen Transitzonen landen.

Das Instrument ist gekoppelt an Grenzkontrollen

Die Entscheidung über ein Asylgesuch läge wie in anderen Fällen beim BAMF, das alle Asylanträge in Deutschland bearbeitet. Eine Anhörung könnten allerdings auch Bundespolizisten übernehmen, sofern sie vorher ausreichend geschult wurden.

„Da die Prüfung vor einer Einreise nur möglich ist, wenn noch keine faktische Einreise erfolgt ist, lässt sich das Verfahren nur im Fall einer freiheitsentziehenden Maßnahme umsetzen“, heißt es in dem Entwurf. Und weiter: „Kann über die Zulässigkeit nicht innerhalb einer Woche entschieden werden oder ist eine Unterbringung an der Grenze nicht möglich, ist die Einreise unabhängig von den Erfolgsaussichten des Asylantrags zu gestatten.“ In diesen Fällen soll ein Asylbewerber in eine Erstaufnahmestelle geschickt werden.

Das Instrument ist gekoppelt an Grenzkontrollen. Andernfalls ließen sich die Flüchtlinge, auf die das Verfahren abzielt, nicht aus dem Reisestrom herausgreifen. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollen komplett von dem Verfahren ausgenommen werden.

Ein ähnliches Prozedere existiert schon im „Flughafenverfahren“ - einer Sonderregelung für Asylbewerber, die auf dem Luftweg nach Deutschland kommen: Wer keine oder gefälschte Ausweispapiere bei sich hat oder aus einem „sicheren Herkunftsland“ kommt, kann am Flughafen festgehalten werden - und sein Asylgesuch wird innerhalb weniger Tage bearbeitet. In dieser Zeit hält sich der Ausländer im Transitbereich des Airports auf und wird im Zweifel direkt von dort aus zurück in die Heimat geschickt.

Noch keine Details zu Transitzonen ausgearbeitet

Nach bisheriger Rechtslage ist es nicht möglich, dies Verfahren auch auf die Landgrenzen zu übertragen. In einer Asylverfahrensrichtlinie der EU wird den Mitgliedsstaaten aber genau diese Option eingeräumt. Deutschland hätte die Richtlinie eigentlich längst umsetzen müssen, ließ die Frist aber verstreichen. Nun will die Regierung die Umsetzung der Richtlinie mit dem Gesetzentwurf nachholen - und gleichzeitig die Grundlagen für neue Transitzonen legen.

Aus Regierungskreisen hieß es, ein solches Gesetz bedeute keineswegs, dass in kürzester Zeit flächendeckend Transitzonen an der bayerisch-österreichischen Grenze entstünden. Es gehe nur darum, die rechtliche Möglichkeit für ein solches Verfahren zu schaffen, um bei Bedarf darauf zurückgreifen zu können. Daher gebe es auch noch keine abgeschlossenen Vorstellungen zu Details, wo, in welcher Zahl und mit welcher Personalbesetzung solche Zonen kommen könnten.

Die Opposition hatte die Idee zuletzt bereits scharf kritisiert. Auch mehrere SPD-Politiker äußerten sich skeptisch.