Wie Ministerin Tanja Gönner so ihr einstiger Amtschef: auch Bernhard Bauer verwehrt dem U-Ausschuss zum Polizeieinsatz im Schlossgarten den Einblick in seine Mails. Er habe aber „nichts zu verbergen“.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Der frühere Amtschef von Umwelt- und Verkehrsministerin Tanja Gönner, Bernhard Bauer, wehrt sich ebenfalls juristisch gegen die Verwertung seiner Mails. Wie Gönner setzt Bauer auf eine gerichtliche Klärung, ob die elektronische Korrespondenz aus dem Herbst 2010 dem zweiten Untersuchungsausschuss zum Polizeieinsatz im Schlossgarten zugänglich gemacht wird. Als Zeuge vor dem Gremium betonte der einstige Spitzenbeamte am Montag mehrfach, er habe keineswegs etwas zu verbergen. Allerdings sähe er seine Persönlichkeitsrechte verletzt, wenn die Sicherungskopien der Mails ausgewertet würden. Sie waren nach der Wahl 2011 wegen des Neuzuschnitts der Ministerien gespeichert worden.

 

Der Ausschuss hatte Bauer angeboten, im Beisein eines Richters die privaten Mails auszusortieren – die private Nutzung war damals erlaubt – und nur die dienstlichen zu nutzen. Einem vergleichbaren Verfahren hatte der frühere Amtschef im Staatsministerium, Hubert Wicker (CDU), zugestimmt. Tatsächlich fand sich in seinem Mailkonto offenbar nichts Relevantes. Wickers Begründung: er habe nichts zu verbergen. Auf StZ-Anfrage ging Bauer nicht näher auf etwaige Unterschiede zu seinem Ex-Kollegen ein. Der Ausschuss wartet nun auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, vor dem Gönner klagt. Auch die Ex-Ministerin hatte beteuert, sie habe nichts zu verbergen, aber auf den Schutz ihrer Rechte gepocht.

„Unglücklich“ über Mappus’ Erklärung

Als Zeuge berichtete Bauer, er sei im September 2010 „unglücklich“ gewesen, als für den 7. Oktober intern eine Regierungserklärung von Stefan Mappus zu Stuttgart 21 angekündigt wurde. Damals sei absehbar gewesen, dass die Räumung des Schlossgartens nicht einfach werden würde. Dass wenige Tage später auch noch eine Mappus-Rede im Landtag angesetzt wurde, habe er nicht verstanden. Seine „persönliche Meinung“ habe er Gönner vorgetragen, die darauf aber nicht reagiert habe. Auf die Frage, warum er dies nicht vor de ersten U-Ausschuss berichtet habe, erwiderte Bauer, er sei nicht danach gefragt worden. Der Hinweis auf die Regierungserklärung war erst in Akten aufgetaucht, die den zweiten Ausschuss auslösten. Der Ex-Amtschef beteuerte aber, für den Polizeieinsatz seien nur die Belange von Bahn und Polizei maßgeblich gewesen. Einleitend hatte er den Verlauf des „schwarzen Donnerstags“ und die Folgen für die Betroffenen bedauert.

Ex-Amtschef bestreitet Falschaussage

Bauer betonte, er habe seine Aussage vor dem ersten Ausschuss nicht zu korrigieren. Gegen ihn wird wegen des Verdachts der Falschaussage ermittelt; dabei geht es um eine angebliche Einflussnahme von Mappus vor dem 30. September im Zusammenhang mit dem Transport eines Baggers an den Nordflügel des Hauptbahnhofs. Es wird damit gerechnet, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen ihn, Mappus und einen weiteren Beamten einstellt. Zugleich widersprach Bauer dem Eindruck, es gebe widersprüchliche Aussagen zur Frage, warum von entscheidenden Sitzungen keine Protokolle existierten. Seine Erklärung, man habe aus Gründen der Geheimhaltung bewusst darauf verzichtet, sei sehr wohl vereinbar mit der Entschuldigung einer Beamtin, sie habe keine Zeit dafür gefunden. Er habe der Mitarbeiterin daraufhin gesagt, sie brauche keine anzufertigen, damit diese nicht „Füße“ bekämen. Die Ministerialrätin hatte davon in ihrer Aussage aber nichts erwähnt.

Mehr Gewicht als andere Zeugen maß Bauer der Warnung des Landespolizeipräsidenten bei, die Polizeikräfte könnten nicht ausreichen. Bei einer daraufhin einberufenen Besprechung im Staatsministerium seien diese Bedenken jedoch rasch ausgeräumt worden. Ob Mappus bei dieser Gelegenheit angeboten habe, selbst bei Kollegen anderer Länder um Verstärkung zu bitten, wie es aus Akten hervorgeht, konnte Bauer sich nicht erinnern.