Nein, denn grundsätzlich ist das Grillen auf Balkon und Terrasse laut dem Deutschen Mieterbund erlaubt. Auch die Nachbarn müssen das hinnehmen - so lange das Grillvergnügen nicht immer mit einer ausufernden Party bis in die Morgenstunden verbunden ist. Gerichte haben das Grillen im Einzelfall schon auf die Zeit zwischen 7 und 22 Uhr beschränkt.

 

Aber: Ist im Mietvertrag oder in der Hausordnung ausdrücklich ein Grillverbot vermerkt, müssen sich die Mieter daran halten. Tun sie das nicht, können sie abgemahnt oder gar gekündigt werden.