Ja, falls Qualm oder Rauch so in die Nachbarwohnung ziehen, dass sie zu Beeinträchtigungen führen. Das kann dann sogar eine Ordnungswidrigkeit sein und mit einem Bußgeld geahndet werden. Dann spielt es auch keine Rolle, ob der Grill auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten aufgebaut ist.

 

Oft helfen hier aber schon ein klärendes Gespräch und die gemeinsame Suche nach einem alternativen Standort. Auch der Umstieg von Holzkohle- auf Elektrogrill kann die Nachbarn besänftigen - auch wenn dann so mancher Grillmeister das Archaische vermissen mag. Und allzu exzessives Grillen mindert ja auch den Spaßfaktor bei den Grillern.