Generell ist offenes Feuer im Wald verboten. Ausnahmen bilden ausgewiesene Grillplätze. Zur Vorsicht sollte man sich im Vorfeld bei der zuständigen Kommune erkundigen. Im Waldgesetz von Baden-Württemberg heißt es, offenes Feuer ist im Wald dann erlaubt, wenn die Feuerstelle mehr als 100 Meter von den Bäumen entfernt ist. Allerdings ist das mit Vorsicht zu genießen. Gerade wenn die Temperaturen hoch sind und es wenig geregnet hat, steigt die Waldbrandgefahr etwa durch Funkenflug um ein vielfaches.

 

Übrigens darf in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober im Wald auch nicht geraucht werden.