Nach sechs Jahren könnte der Konflikt zwischen Manfred Nouvel und der Stadt Uhingen beigelegt werden. Der Verwaltungsgerichtshof schlägt vor, die Garagenzufahrt ein Stück zu versetzen – eine Lösung, die sich schon einmal abgezeichnet hat.

Region: Andreas Pflüger (eas)

Uhingen - Mit Anzug und Krawatte bewehrt, rollt Conrad Pfaundler ein Maßband aus. Der Vorsitzende Richter vom 5. Senat des Mannheimer Verwaltungsgerichtshofs (VGH) kniet am Rand der Alten Holzhäuser Straße in Uhingen, um zu ermitteln, ob dem Anwohner Manfred Nouvel durch Bauarbeiten der Stadt eine „erhebliche Einschränkung“ bei der Befahrbarkeit seines Grundstücks entstanden ist. Ein Absatz, der an seiner höchsten Stelle 47 Zentimeter ausmacht, daran lässt Pfaundler keinen Zweifel, sei eine solche erhebliche Einschränkung. Der klagende Bürger, dessen Anwalt Andreas Klinger und der von ihm eingeschaltete Gutachter Uwe Schwarz nicken. Die Vertreter der Stadt um den Bürgermeister Matthias Wittlinger akzeptieren Pfaundlers Einschätzung achselzuckend.

 

Wie eine Lösung des Problems aussehen könnte, bleibt vor Ort indes noch offen. Dazu wird der VGH-Senat, der sich den ganzen Nachmittag Zeit genommen hat, um die missliche Situation aus der Welt zu schaffen, später wieder in den Rathaussaal zurückkehren, wo er zuvor bereits eineinhalb Stunden lang verhandelt hat. Apropos Zeit: sie ist im sogenannten Einfahrtstreit der Faktor, der bei den interessierten Beobachtern des Verfahrens für das heftigste Kopfschütteln sorgt.

Großflächiger Umbau würde 70 000 Euro kosten

Bereits vor sechs Jahren wurde der steile Straßenabschnitt saniert. Seither kann die Familie Nouvel ihre Garage nur noch als Abstellraum nutzen, weil die Zufahrt – aufgrund besagter Stufe – nicht mehr möglich ist. Fast genauso lange dauert auch schon der Rechtsstreit, in dem bereits das Stuttgarter Verwaltungsgericht „Fehler bei den Planungen durch die Stadt“ erkannt hat. Diese Ansicht, das wurde im Laufe der Berufungsverhandlung in Uhingen deutlich, teilt der VGH. Dennoch scheint jetzt, nachdem bislang kein Kompromiss möglich gewesen war, eine Lösung in Sicht zu sein.

Drei Vorschläge unterbreitete das Gericht, um zwei davon sogleich wieder selbst in Frage zu stellen. Die größte und teuerste Variante wäre ein großflächiger Umbau der Straße und des Gehwegs, was mit Kosten von mindestens 70 000 Euro verbunden wäre. Vorschlag zwei sieht eine Absenkung der Zufahrt zum Garagenbereich vor, was ebenfalls kostspielig wäre und nicht zuletzt wegen eines möglichen Wassereintritts als wenig zweckmäßig eingestuft wurde.

Einfahrt zur Garage wird auf Kosten der Stadt versetzt

Conrad Pfaundler regte deshalb an, die Einfahrt um ein kleines Stück zu versetzen: nach Plänen und auf Kosten der Stadt, aber auf dem Grundstück der Nouvels, die dann lediglich noch für die Anpassung des Gittertors aufkommen müssten. Vier Wochen bleiben nun, um die Planungen dafür zu erstellen und vorzulegen. Weitere vier Wochen später muss der Kläger dann zustimmen oder eben auch nicht.

Das Ei des Kolumbus, soviel sei zur Ehrenrettung der Streitparteien gesagt, hat der VGH mit dieser Lösung nicht gefunden. Über einen ganz ähnlichen Vorschlag haben die Kommune und Manfred Nouvel bereits vor mehr als drei Jahren diskutiert. Ein Beobachter der Verhandlung kommentierte die Idee deshalb lapidar: „Des hätt mr au scho früher han kenna, aber vielleicht hilft’s ja, wenn oiner a Machtwort spricht“. Pfaundler verlieh zumindest seiner Hoffnung Ausdruck, „dass an die Geschichte nun endlich ein Knopf drankommt“. Sein Wunsch könnte in Erfüllung gehen. Matthias Wittlinger betonte, „dass wir immer eine Lösung wollten“. Und auch der Kläger zeigte sich einsichtig: „Der Vorschlag ist für mich zwar nicht so ganz okay, aber was Besseres ist wohl nicht hinzubekommen.“