Das Stuttgarter Verwaltungsgericht gibt der Stadt Uhingen und einem privaten Kläger noch einmal Zeit, sich zu einigen.

Region: Andreas Pflüger (eas)

Uhingen - Die Hofeinfahrt der Familie Nouvel in Uhingen (Kreis Göppingen) ist nach wie vor ein Kinderspielplatz – und ein Ärgernis, das im Herbst 2009 seinen Anfang genommen hat. Den Wagen jedenfalls muss der Vater Manfred seitdem auf der Straße parken, weil ihm ein bis zu 45 Zentimeter hoher Absatz die Zufahrt in seinen Hof wehrt. Entstanden ist dieser, als die Stadt die bis zu 17 Prozent steile Alte Holzhäuser Straße saniert und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend auf ein gleichmäßiges Gefälle der Gehwege geachtet hat. Mehrere abgesenkte Hofeinfahrten sind nicht mehr mit dem Auto zu erreichen.

 

Kommune in die Pflicht genommen

Mit rund einem Dutzend der Betroffenen konnte sich die Stadt nach dem Missgeschick einigen. Sie übernahm einen Teil der Kosten, um die Zufahrten wiederherzustellen. Manfred Nouvel allerdings bestand auf eine vollständige Kostenübernahme und zog, nachdem sich die Stadt quergestellt hatte, vor das Stuttgarter Verwaltungsgericht. Dort bekam er jetzt, wie Ulrike Zeitler, die Pressesprecherin des Gerichts erklärt, „in den wesentlichen Punkten recht“. Der Richter habe klar darauf hingewiesen, dass es aufgrund des Straßengesetzes keine freiwillige Leistung, sondern eine Pflichtaufgabe der Kommune sei, den Zugang zum Grundstück wiederherzustellen.

Es ist nun an der Stadt, Manfred Nouvel bis zum 15. Februar ein adäquates Angebot zu unterbreiten. In der Verhandlung war deutlich geworden, dass die 15 000 Euro, die vom Kläger veranschlagt worden sind, keineswegs ein Fantasiegebilde sind. Für Uhingens Bürgermeister Matthias Wittlinger steht trotzdem noch nicht fest, „wie viel wir zu bezahlen haben“. So sei zwar klar, dass die öffentlich rechtliche Pflicht nach dem Straßengesetz bestehe. „Ein zivilrechtlicher Anspruch ist aber nur gegeben, wenn die Planung und der Eingriff rechtswidrig waren“, erklärt er.

Neues Angebot soll vorgelegt werden

Froh sei er, dass die Sachlage an sich habe geklärt werden können. „Schließlich wollen und müssen wir es künftig ja ordentlich und richtig machen“, fährt Wittlinger fort. Möglichst rasch werde man Herrn Nouvel deshalb auch ein Angebot vorlegen. Dass dieses wesentlich höher liegen werde, als die bisher mehrfach vorgeschlagenen rund 800 Euro, wollte der Rathauschef aber nicht versprechen.

Der Betroffene ist derweil der Ansicht, „dass das Gericht keinen Zweifel daran gelassen hat, dass die Stadt für die Zufahrt auf mein Grundstück den gleichen Zustand wie vor der Straßensanierung auf ihre Kosten wiederherstellen muss“. Alles andere entlarve die Verantwortlichen als schlechte Verlierer und zeuge von wenig Einsicht, ergänzt Nouvel. Allerdings gehe er davon aus, dass das ihm noch vorzulegende Angebot seinen Forderungen entspreche. „Ob die Stadt das dann selbst erledigt oder ob ich einen Auftrag erteile, ist dahingestellt.“

Sicher ist nur, dass nicht mehr weiterverhandelt wird. „Die mündliche Anhörung ist abgeschlossen“, betont Ulrike Zeitler. „Wenn es keine Einigung zwischen den beiden Parteien gibt, spricht der Richter ein Urteil.“ Ob er davor noch einen Sachverständigen in Marsch setzte, sei offen,