Alkoholverbote werden in dem Fragebogen in drei Varianten angeboten: Ein nur zeitlich begrenztes Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen im Stadtteil (Heidelberg 34 Prozent Zustimmung, Ravensburg knapp 31 Prozent), ein dauerhaftes Alkoholverbot nur an bestimmten Orten im Stadtteil (Heidelberg 13 Prozent, Ravensburg 17 Prozent) sowie ein generelles Alkoholverbot auf allen öffentlichen Plätzen im Stadtteil (Heidelberg 26 Prozent, Ravensburg 36 Prozent). Misslich ist, dass der im Land diskutierte Plan, zeitlich und örtlich begrenzte Alkoholverbote zu verhängen, sich im Fragebogen so gar nicht findet, sondern in Einzelfragen zerlegt wird. Das im Fragebogen thematisierte generelle Alkoholverbot an Brennpunkten wiederum steht gar nicht zur Debatte. Im Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Lebenswerter öffentlicher Raum“, die vom Runden Tisch des Staatsministeriums eingesetzt worden war, werden die zustimmenden Antworten auf die drei Varianten von Alkoholverboten jedoch addiert, so dass sich ein deutliches positives Votum ergibt: gerundet 63 Prozent in Ravensburg und 56 Prozent in Heidelberg. Das erscheint methodisch etwas fragwürdig, weil die Zustimmung zur einen Variante nicht automatisch auch ein Ja zur anderen Variante bedeutet.

 

Bessere Suchtaufklärung junger Menschen

Auf weiteren vorderen Plätzen der Anwohnerantworten finden sich eine bessere Suchtaufklärung junger Menschen und verstärkte Alkoholkontrollen an den Wochenenden. Preiserhöhungen für Alkohol befürworten in Heidelberg 17 Prozent der Befragten, in Ravensburg 25 Prozent. 25 beziehungsweise 33 Prozent sind dafür, den Alkoholverkauf an Tankstellen, Kiosken und Supermärkten zeitlich zu beschränken.

Im Abschlussbericht der Expertengruppe findet sich das – schon seit etlichen Jahren diskutierte – zeitlich und örtlich befristete Alkoholverbot als einer von acht Vorschlägen, mit denen versucht werden soll, die Trinkerszenen auszutrocknen. Indes hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) just diese Komponente des Maßnahmenkatalogs bereits ausgeschlossen. Obwohl ein Befürworter solcher Verbote, beugt er sich wie auch sein Innenminister Reinhold Gall (SPD) den Parteitagsbeschlüssen von Grünen und SPD. Kretschmann sagte jüngst, die Alkoholverbote kämen allenfalls als letztes Mittel in Betracht, sollten in den kommenden zwei Jahren keine Erfolge im Kampf gegen die öffentlichen Gelage erzielt werden.

Kommunalverbände und CDU brüskiert

Generelles Alkoholverbot kommt im Fragebogen nicht vor

Alkoholverbote werden in dem Fragebogen in drei Varianten angeboten: Ein nur zeitlich begrenztes Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen im Stadtteil (Heidelberg 34 Prozent Zustimmung, Ravensburg knapp 31 Prozent), ein dauerhaftes Alkoholverbot nur an bestimmten Orten im Stadtteil (Heidelberg 13 Prozent, Ravensburg 17 Prozent) sowie ein generelles Alkoholverbot auf allen öffentlichen Plätzen im Stadtteil (Heidelberg 26 Prozent, Ravensburg 36 Prozent). Misslich ist, dass der im Land diskutierte Plan, zeitlich und örtlich begrenzte Alkoholverbote zu verhängen, sich im Fragebogen so gar nicht findet, sondern in Einzelfragen zerlegt wird. Das im Fragebogen thematisierte generelle Alkoholverbot an Brennpunkten wiederum steht gar nicht zur Debatte. Im Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Lebenswerter öffentlicher Raum“, die vom Runden Tisch des Staatsministeriums eingesetzt worden war, werden die zustimmenden Antworten auf die drei Varianten von Alkoholverboten jedoch addiert, so dass sich ein deutliches positives Votum ergibt: gerundet 63 Prozent in Ravensburg und 56 Prozent in Heidelberg. Das erscheint methodisch etwas fragwürdig, weil die Zustimmung zur einen Variante nicht automatisch auch ein Ja zur anderen Variante bedeutet.

Bessere Suchtaufklärung junger Menschen

Auf weiteren vorderen Plätzen der Anwohnerantworten finden sich eine bessere Suchtaufklärung junger Menschen und verstärkte Alkoholkontrollen an den Wochenenden. Preiserhöhungen für Alkohol befürworten in Heidelberg 17 Prozent der Befragten, in Ravensburg 25 Prozent. 25 beziehungsweise 33 Prozent sind dafür, den Alkoholverkauf an Tankstellen, Kiosken und Supermärkten zeitlich zu beschränken.

Im Abschlussbericht der Expertengruppe findet sich das – schon seit etlichen Jahren diskutierte – zeitlich und örtlich befristete Alkoholverbot als einer von acht Vorschlägen, mit denen versucht werden soll, die Trinkerszenen auszutrocknen. Indes hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) just diese Komponente des Maßnahmenkatalogs bereits ausgeschlossen. Obwohl ein Befürworter solcher Verbote, beugt er sich wie auch sein Innenminister Reinhold Gall (SPD) den Parteitagsbeschlüssen von Grünen und SPD. Kretschmann sagte jüngst, die Alkoholverbote kämen allenfalls als letztes Mittel in Betracht, sollten in den kommenden zwei Jahren keine Erfolge im Kampf gegen die öffentlichen Gelage erzielt werden.

Kommunalverbände und CDU brüskiert

Die Kommunalverbände wie auch die oppositionelle CDU fühlen sich jedoch von Kretschmann brüskiert, war doch die Expertengruppe Ausfluss eines vom Regierungschef selbst angeregten Runden Tisches. Dieser hat jedoch über den Abschlussbericht noch gar nicht beraten. Der baden-württembergische Städtetag wie auch der Gemeindetag kritisierten die „Kehrtwende“ des Ministerpräsidenten scharf und stellten in einer Stellungnahme ihre Teilnahme am Runden Tisch infrage. Sie hegen „den Verdacht, dass die Arbeitsgruppe von Anfang an nur als Beschwichtigungsveranstaltung mit Feigenblattfunktion geplant war“. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) äußerte sich enttäuscht.

Arbeitsgruppe gibt acht Empfehlungen

Runder Tisch Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte im Januar 2013 einen Runden Tisch einberufen. Der sollte der Frage nachgehen, wie dem Alkoholmissbrauch im öffentlichen Raum wirksamer begegnet werden könne. Auf das schon zu diesem Zeitpunkt seit Jahren diskutierte Alkoholverbot konnte man sich nicht einigen. Daher wurde eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Innenministeriums eingesetzt.

Vorschläge Das „Maßnahmenpaket“ der vom Runden Tisch des Staatsministeriums eingesetzten Arbeitsgruppe umfasst acht Vorschläge. Dazu zählen eine stärkere Vernetzung von Polizei, Stadtverwaltungen und Suchtberatung, der Erlass kommunaler Satzungen für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen wie Spielplätzen oder Grünflächen, eine Verlängerung der Sperrzeiten von Gaststätten. Angeregt wurde eine Diskussion über eine höhere Besteuerung von Alkohol und eine Ermächtigungsgrundlage für die Kommunen zum Erlass zeitlich und örtlich beschränkter Alkoholkonsumverbote an problematischen Stellen in der Stadt.