Rems-Murr/ Ludwigsburg: Martin Tschepe (art)

Der Zwist um den Neubau erinnert an die Geschichte, in der es um einen jungen Mann und sein altes Auto geht. Er hatte den Wagen geflogen und war unbekümmert in den Urlaub gefahren. Als er zurückkam, stand eine Parkuhr neben dem Auto und an der Windschutzscheibe hing ein Strafzettel. Er sollte blechen, weil er kein Geld in die Uhr geworfen hatte. Er wehrte sich.

 

Wie auch immer die Entscheidung des das Regierungspräsidiums Stuttgart jetzt in puncto neues Wasserrecht ausfällt, vermutlich wird sich die unterlegene Seite ebenfalls wehren. Ob der Hinweis der Sprecherin der Aufsichtsbehörde auf die Zuständigkeit des Landratsamts ein Hinweis auf das Resultat der Prüfungen ist, das bleibt offen. Schlägt sich das RP auf die Seite der Waiblinger Behörde, die sagt, die Bauarbeiten hätten nicht beginnen dürfen, denn die wasserrechtliche Genehmigung habe nicht vorgelegen? Wird die vom BUND geforderte Baueinstellungsverfügung tatsächlich erlassen? Und welche Konsequenzen hätte das? Könnte der Bauherr womöglich Schadenersatz bekommen? Und falls ja: Von wem? Lauter spannende Fragen. Der Bauherr sagt, er sehe das Problem gar nicht, denn das Gebäude stehe ja hinter beziehungsweise auf der Hochwassermauer, die zurzeit gebaut werde. Dahinter gebe es so oder so keinen Rückhalteraum mehr für Hochwasser.

Der junge Mann hat damals übrigens sein Auto nach dem Urlaub weg gestellt – er musste den Strafzettel nicht bezahlen. Aber bei einem fünfgeschossigen Haus ist die Sache nicht so einfach, man kann es nicht schnell mal umparken.