Diese Situation kennt wohl jeder: Man kommt mit dem Auto an einer Unfallstelle vorbei und fragt sich: weiterfahren oder anhalten? Jörg Kinzig, der Dekan der juristischen Fakultät an der Uni Tübingen, erklärt, wann man stoppen muss und wann nicht.
Herr Kinzig, wann liegt unterlassene Hilfeleistung vor? Schon, wenn ich an einem Pannenauto einfach vorbeifahre, oder muss es sich um einen Unfall handeln?
Nach dem Gesetz muss es sich um einen Unglücksfall oder eine „gemeine Gefahr“ oder Not handeln. Im Straßenverkehr kommt vor allem ein Unglücksfall in Betracht. Als Unglücksfall wird ein plötzlich eintretendes Ereignis angesehen, das erhebliche Gefahr für ein Individualrechtsgut, also etwa für die Gesundheit eines Verletzten, mit sich bringt. Bleibt ein Auto mit einer bloßen Panne liegen, begründet das normalerweise noch keinen Unglücksfall.
Gilt der Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung generell oder je nach Situation – ist es also schwerwiegender, wenn sich der Unfall in einer einsamen Gegend oder in der Nacht ereignet hat, als wenn so etwas in der Rushhour auf vielbefahrener Straße passiert?
Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen verschiedenen Situationen. Allerdings muss die Hilfe erforderlich sein. Wenn also bereits ausreichend Hilfe geleistet wird – es ist etwa schon ein Krankenwagen vor Ort – brauchen andere Verkehrsteilnehmer oder Passanten nicht mehr zu helfen.
Angenommen, ein Autofahrer fährt vorbei an der Unfallstelle, alarmiert aber Polizei und Rettung – ist das genug der Hilfeleistung oder reicht das nicht?
Hier gilt der Grundsatz, dass man das Bestmögliche und nicht nur irgendetwas tun muss. Im Übrigen kommt es auf den Einzelfall an. Es kann natürlich sein, dass der Verletzte bereits in der Zeitspanne bis zum Eintreffen des Notarztes erste Hilfe benötigt.
Wie wird unterlassene Hilfeleistung bestraft? Und wird sie tatsächlich bestraft?
Unterlassene Hilfeleistung ist in unserem Strafgesetzbuch in Paragraf 323 c geregelt. Der Gesetzgeber sieht hier eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Wird das Strafverfahren nicht ohnehin eingestellt und kommt es zu einer Verurteilung, wird in der Regel eine Geldstrafe verhängt.
In welcher Situation wird eher geholfen? Ist ein Unfall, den viele mitbekommen, vielleicht die schlechtere Situation für den Betroffenen, da jeder denkt, der andere soll helfen?
Hier wird tatsächlich der sogenannte „non-helping-bystander-effect“ diskutiert. Darunter wird das Phänomen verstanden, dass sich jeder auf den anderen verlässt, wenn viele Menschen eine Gefahrsituation bemerken. Rechtlich entlastet dieser Umstand jedoch nicht.
Nimmt die Tendenz zum Helfen eher ab, ist die Hilfsbereitschaft seit jeher gleich, oder sind die Leute heute vielleicht sogar hilfsbereiter als früher?
Dazu sind mir keine Untersuchungen bekannt. Mir selbst fällt schon immer positiv auf, wie viele Menschen sich auch heute für andere in Situationen aller Art engagieren. Das sind aber keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse, sondern nur persönliche Eindrücke.
Wie wirkt sich die unterlassene Hilfeleistung auf den oder die Geschädigte aus?
Wird jemandem in einer Gefahrsituation nicht geholfen, kann schon ein Gefühl der Ohnmacht entstehen. Dann sollte man wenigstens versuchen, sich klar zu machen, dass das nicht gegen die eigene Person gerichtet gewesen sein dürfte.