Der Hohenheimer Unisenat hat einen rein oder fast rein externen Aufsichtsrat abgelehnt. Somit dürfen Studierende, Mittelbauer und sonstige Mitarbeiter auch künftig bei der Strategieplanung der Uni mitreden.

Stuttgart - An der Uni Hohenheim ist das Rektorat mit seiner Absicht gescheitert, einen rein mit externen Persönlichkeiten besetzten Hochschulrat einzurichten – zunächst bei der Abstimmung im Unirat selbst, und am Mittwoch auch bei der Abstimmung in der öffentlichen Senatssitzung. Selbst die vom Unirat vorgeschlagene Alternative, das Aufsichtsgremium künftig mit sieben externen und zwei uniinternen Mitgliedern zu bestücken, fand nicht die nötige Zweidrittelmehrheit im Senat – zur großen Verärgerung von Unirektor Stephan Dabbert. Hernach votierte der Senat einstimmig dafür, alles so zu belassen, wie es ist: mit sechs externen und fünf internen Mitgliedern, letztere repräsentiert von zwei Professoren und je einem Vertreter des Mittelbaus, der Studierenden und der sonstigen Mitarbeiter.

 

Rektor: Es gab einen großen Dissenz

Anlass für den Vorstoß des Rektors war das neue, im vergangenen Jahr in Kraft getretene Landeshochschulgesetz. Dieses sieht als Regelfall einen rein externen Hochschulrat vor, lässt aber auch die Mischform zu. „Es gab einen großen Dissens“, räumte der Rektor ein und verteidigte vehement die rein externe Besetzung des Unirats – zu dessen Aufgaben nicht nur die Aufsicht über die Geschäftsführung des Rektorats gehört, sondern auch die Entscheidung über die Struktur- und Entwicklungsplanung der Uni sowie ihre strategische Weiterentwicklung. Vor allem bei letzteren Belangen sehen Dabbert sowie ein Teil der Professorenschaft die Uni durch ein externes Gremium effizienter vertreten. „Die Externen haben die wichtigen Impulse im Struktur- und Entwicklungsplan gebracht“, so Dabbert. Zudem seien oft Debatten aus dem (rein internen) Senat in den Unirat eingebracht worden, was wenig effizient sei.

Studierende sehen Wissenschaftsfreiheit in Gefahr

Dies sehen vor allem die Vertreter der nichtprofessoralen Statusgruppen anders. So befürchtete Ibrahim Köran als studentisches Senatsmitglied, dass durch einen rein externen Hochschulrat die Wissenschaftsfreiheit nicht garantiert sei. Diese Haltung teile auch das Bundesverfassungsgericht, das eine entsprechende Verfassungsbeschwerde aus Hannover als überwiegend begründet bewertet habe. Herbert Klotz von der Hohenheimer Personalvertretung argumentierte als sonstiger Senatsvertreter, es sei „essenziell wichtig, die Interessen aller Statusgruppenvertreter im Unirat vertreten zu wissen“. Auch Regine Moevius vom Mittelbau argumentierte, „ein guter Dialog muss externe und interne Belange berücksichtigen“. Sven Schwarz, studentischer Vertreter im Unirat, wertete das Abstimmungsergebnis als „starkes Signal“.