Ministerpräsident Mappus will nun auch andere Standorte als Wiesloch für die Unterbringung gefährlicher Straftäter prüfen.

Stuttgart - Im Streit über die Unterbringung gefährlicher Straftäter dringt Baden-Württembergs Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) auf Alternativen zum geplanten Standort Wiesloch. Ein Sprecher des Staatsministeriums teilte am Freitag in Stuttgart mit, Mappus wünsche eine nochmalige Prüfung und die Möglichkeit, verschiedene mögliche Alternativen in die Gesamtbetrachtung einzubeziehen. Bis dahin gebe es "keine endgültigen Entscheidungen in dieser Angelegenheit." Dabei gehe es neben den Sicherheitsaspekten auch um "unabdingbare soziale Akzeptanz" in diesem besonders sensiblen Bereich. Städtetagssprecher Manfred Stehle begrüßte Mappus' Ankündigung. "Die Standortfrage kann bei einem so hoch sensiblen und emotionsgeladenen Thema nur in einem engen Dialog mit der Kommunalpolitik geklärt werden", sagte Stehle am Samstag in Stuttgart.

Transparenz und Offenheit müssten bei der Entscheidung über den Standort oberstes Gebot sein. Nach Protesten aus Wiesloch hatte Sozialministerin Monika Stolz (CDU) bereits angeboten, Alternativen zu prüfen. Sie hatte aber auch betont, sie halte die Entscheidung für Wiesloch für richtig. In den vergangenen Tagen war bekanntgeworden, dass psychisch gestörte Gewalttäter in Baden-Württemberg, die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden mussten, in der Kleinstadt im Rhein-Neckar-Kreis untergebracht werden sollen. Kommunalpolitiker hatten das heftig kritisiert. Stolz hatte ihre Entscheidung verteidigt. "Wir brauchen jetzt eine Lösung und die ist in Wiesloch am schnellsten und gut umsetzbar." Sie kündigte auch an, ihr Ministerium werde Kooperationen mit anderen Bundesländern "ausloten". Am 11. Januar will die Ministerin in Wiesloch in einer Bürgerversammlung die Pläne des Landes vorstellen.

Oberbürgermeister Schaidhammer hält die ehemalige Jugendarrestanstalt in seiner 26.000-Einwohner-Stadt zur Unterbringung der Sicherungsverwahrten für völlig ungeeignet. Die Räume seien zu klein und das Gebäude nur 200 Meter von einem Kindergarten und einer Musikschule entfernt. Am 1. Januar ist bundesweit ein neues Therapie- Unterbringungsgesetz in Kraft getreten, von dem in Baden-Württemberg 18 Sicherungsverwahrte betroffen sind. Neun von ihnen wurden in den vergangenen Monaten bereits entlassen. Sie werden teilweise rund um die Uhr von der Polizei überwacht. Für jeden einzelnen muss geprüft werden, ob er in die Einrichtung nach Wiesloch kommt oder weiter auf freiem Fuß bleibt.