Böblingen: Kathrin Haasis (kat)

Regel
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat im Oktober 2016 eine Überarbeitung der Branchenregel Abfallsammlung beschlossen. Aufgrund zahlreicher und oft tödlich verlaufener Unfälle sollte das Rückwärtsfahren darin zunächst sogar vollkommen verboten werden. Nach intensiven Gesprächen mit privaten und kommunalen Entsorgungsverbänden wurde ein Kompromiss gefunden: das Rückwärtsfahren ist weiter zulässig – aber unter strengeren Voraussetzungen. Die Branchenregelung empfiehlt das Erstellen einer Gefährdungsanalyse.

 

Umsetzung
Wie viele Betriebe in Deutschland Gefährdungsbeurteilungen und Kataster anlegen, wie dies der Böblinger Abfallwirtschaftsbetrieb macht, ist der DGUV nicht bekannt. „Die Unternehmen wenden verschiedene Strategien an, um die Empfehlungen umzusetzen“, teilt deren Pressesprecherin Elke Biesel mit. Manche haben das Rückwärtsfahren verboten, andere versuchen, bestimmte Fahrwege zu verbessern.