Urlaubszeit ist Fotozeit. Deshalb quellen die sozialen Netzwerke gerade in den großen Ferien über mit Motiven aus der Sommerfrische. Wir klären, welche Punkte man beim Posten von Urlaubsfotos auf Facebook und Co. beachten sollte.

Stuttgart - Freunde am Strand, Freunde vor dem Eiffelturm, Freunde beim Angeln: Urlaubszeit ist Fotozeit. Deshalb quellen die sozialen Netzwerke gerade in den großen Ferien über mit Motiven aus der Sommerfrische. Eigentlich ein recht harmloser Spaß, trotzdem sollte man einige Punkte beachten. Wir klären fünf Fragen rund um das Posten von Urlaubsfotos auf Facebook und Co.

 

Ich will meine Urlaubsbilder noch vom Strand aus in ein soziales Netzwerk posten. Welche Smartphone-Apps gibt es dafür?

Einfach nur ein auf dem Smartphone gespeichertes Bild posten: das ist eine der absoluten Grundfunktionen von Apps wie der von Facebook, Tumblr oder Pinterest. Daneben gibt es aber auch Anwendungen, mit denen man seinen Schnappschuss auf mehrere Plattformen gleichzeitig hochladen kann. Der Klassiker: Instagram. Ein wenig Bildbeschnitt hier, ein bisschen Farbfilter dort und schon landet das Urlaubsfoto in Facebook, Twitter, Tumblr, Foursquare und Flickr. Wer seine Bilder vor dem Hochladen technisch aufpolieren will, für den gibt es spezielle Bildbearbeitungs-Apps wie zum Beispiel Adobe Photoshop Express.

Verliere ich die Rechte an meinen Fotos, wenn ich sie in ein soziales Netzwerk einstelle?

„Dieses Gerücht hält sich hartnäckig“, sagt Carsten Ulbricht, Internet- und Medienanwalt aus Stuttgart. Tatsächlich habe etwa Facebook in seine Nutzungsbedingungen eine Klausel zu diesem Punkt integriert. Wer Bilder in das soziale Netzwerk einspeist räumt Facebook demnach eine „nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung jeglicher IP-Inhalte (nutzergenerierte Inhalte, Anm. d. Redaktion)“ ein, heißt es dort. Facebook brauche diese Lizenz, sagt Ulbricht, sonst dürften andere Nutzer die geposteten Bilder innerhalb des Netzwerks etwa nicht teilen. „Löscht man die Fotos aus seinem Facebook-Profil erlischt die generelle Lizenz von Facebook.“

Auf welche Motive sollte ich verzichten?

Wer Bilder von sich in sozialen Netzwerken postet macht diese öffentlich. Deshalb sollte man – übrigens nicht nur im Urlaub – darauf achten, keine kompromittierenden Fotos ins Netz zu stellen und die Privatsphäreeinstellungen so eng zu fassen, dass die Bilder nicht aus Versehen beim Chef oder dem unliebsamen Nachbarn landen. Aufnahmen, auf denen man betrunken in den Hotelpool fällt oder sich oben ohne am Strand sonnt, haben im Netz aber generell nichts verloren.

Auf meinen Urlaubsfotos sind im Hintergrund auch andere Personen zu sehen. Darf ich die Bilder trotzdem posten?

Prinzipiell ja. Das Kunsturhebergesetz besagt, dass man Aufnahmen von anderen Menschen auch ohne deren explizite Einwilligung veröffentlichen darf, wenn diese nur „Beiwerk“ des eigentlichen Motivs sind, erklärt Carsten Ulbricht. „Habe ich meine Familie auf dem Petersplatz in Rom fotografiert und im Hintergrund sind noch drei andere Leute zufällig abgebildet, gelten diese als „Beiwerk“.“ Nicht posten dürfe man Aufnahmen, auf denen die eventuell unwissentlich fotografierten Personen im Zentrum des Motivs stehen. „Da muss man sich die Erlaubnis geben lassen, sonst verletzt man deren Rechte am eigenen Bild.“ Dagegen könnten Betroffene auch anwaltlich vorgehen. Wichtig ist auch: wer ein Bild hochladen möchte, das er nicht selbst aufgenommen hat, muss vorher den Fotografen um Erlaubnis bitten.

Wie gehe ich mit Bildern um, die meine Kinder im Urlaub zeigen?

Strafbar machen sich Eltern, die etwa Fotos ihrer Kinder beim Sandburgenbauen am Strand posten, zwar nicht, aber trotzdem sollten sie sich die Frage stellen, ob es ihrem Kind in zehn oder 20 Jahren nicht peinlich sein könnte, wenn ein Foto von ihm in Batman-Badehose und mit Zahnlückengrinsen durchs Netz geistert. Wichtig ist auch, dass beide Elternteile der Veröffentlichung zustimmen.„Ist einer dagegen, kann die Veröffentlichung des Bildes im Internet verboten werden“, sagt Ulbricht. Kriminologe Thomas-Gabriel Rüdiger von der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg rät: „Am besten sollte man gerade Strandbilder von Kindern überhaupt nicht ins Internet stellen.“ Denn auch vermeintlich unverfängliche Aufnahmen würden in der Pädophilenszene gesammelt, getauscht und gehandelt. Dasselbe gelte für Videos. An entsprechendes Material zu kommen ist für die Täter in der Regel nicht sehr schwer. Nicht ganz wasserdichte Privatsphäreeinstellungen zum Beispiel können ihnen den Zugriff auf die von den Eltern geposteten Fotos ermöglichen. „Ich glaube, nur wenige Nutzer haben die Fachkenntnis, um die Gefahr des Missbrauchs ihrer Bilder effektiv zu minimieren“, sagt der Experte. Bei Eltern, Großeltern aber auch der Gesellschaft im Allgemeinen sieht er noch Sensibilisierungsbedarf. Sein Fazit: „Erst den Kopf einschalten, dann posten.“