Die Satzung des Volkswagen-Konzerns ist inzwischen ebenfalls geändert, weshalb „viele gesagt haben, dass wir das VW-Gesetz wirklich nicht mehr brauchen“, wie der Mitarbeiter der Staatskanzlei gegenüber der StZ einräumt: „Aber gegen eine Satzung kann man klagen. Mit dem EuGH-Urteil ist nun auch die Satzung gegen etwaige Klagen in der Zukunft abgeschirmt.“

 

Tatsächlich urteilten die Richter, dass ihr früheres Urteil „keine selbstständige Vertragsverletzung durch die Vorschrift über die herabgesetzte Sperrminorität festgestellt“, sondern diese „nur in Verbindung“ mit den anderen beiden Punkten einen Rechtsbruch dargestellt habe. Folglich sei Deutschland, so der Tenor in der Mitteilung des Gerichts vom Dienstag, „seinen Verpflichtungen aus dem Urteil von 2007 fristgemäß nachgekommen“.

Die EU-Kommission räumte ihre Niederlage ein. „Obwohl das Urteil nicht unserer Interpretation folgt“, sagte die Sprecherin von Binnenmarktkommissar Michel Barnier, „respektieren wir es voll.“ Die Klage habe im Sinne aller Beteiligten dazu gedient, juristische Klarheit zu schaffen: „Das ist geschehen. Die Sache ist erledigt.“

Die SPD-Europaabgeordneten Bernd Lange und Matthias Groote dagegen kritisierten die „ideologische Engstirnigkeit“ der Kommission, die überhaupt erst zu dem Streit geführt habe: „Die endlosen Attacken gegen das VW-Gesetz entspringen einem fatalen Wettbewerbswahn.“ Sie begrüßten das Urteil uneingeschränkt: „Die Vernunft hat heute über marktradikale Ideologie gesiegt.“ Ihr CDU-Parlamentskollege Burkhard Balz ergänzte, das VW-Gesetz sei „ein Erfolgsmodell“ und habe zu einer „guten, langfristig orientierten Unternehmenskultur geführt“.