Das Mannheimer Sozialgericht hat geurteilt, dass das Technoseum für seine Honorarkräfte 160 000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen nachzahlen soll. Das Museum prüft eine Berufung.

Mannheim - Das Landesmuseum für Technik und Arbeit in Mannheim soll für scheinselbstständige Führer und Tutoren, die in dem vergangen drei Jahren in dem Haus beschäftigt worden sind, gut 160 000 Euro Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Dies hat das Sozialgericht Mannheim in einem Rechtsstreit zwischen dem Museum und der Deutschen Rentenversicherung entschieden.

 

Nach Feststellungen des Gerichts waren in dem Haus, das einiger Zeit unter dem Namen „Technoseum“ firmiert, von 2006 bis 2008 zeitweise 87 Honorarkräfte mit Werkverträgen als Selbstständige beschäftigt, obwohl sie tatsächlich überwiegend abhängig gearbeitet haben und organisatorisch „in hohem Maße“ in den Betrieb eingegliedert gewesen seien. Ob das Museum die Entscheidung akzeptiert oder Berufung gegen das Urteil einlegt, sei offen, sagte der stellvertretende Direktor Jens Bortloff. Man müsse das Urteil genauer prüfen.

Es scheint sich nicht um einen Einzelfall zu handeln

Vieles spricht jedenfalls dafür, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt, denn in den vergangenen Jahren haben viele Museums- und Schlossverwaltungen anstelle eigener Kräfte zunehmend freie Mitarbeiter für die Besucherbetreuung eingesetzt. „Deutschlandweit haben alle Museen ihre Führer seit Jahren als Selbstständige beschäftigt – auch in Übereinstimmung mit den Betroffenen“, sagte Bortloff. „Wir waren der festen Überzeugung, dass unsere Praxis richtig und zulässig ist“. Wie man in Zukunft verfahre, wisse man noch nicht; man habe aber die Zahl der freien Mitarbeiter bereits reduziert. Die Deutsche Rentenversicherung prüft derzeit offenbar auch andernorts, ob die Beschäftigungsverhältnisse der Museen den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs entsprechen.

Erst vor einer Woche hatte in dem Zusammenhang der Fall des NS-Dokumentationszentrums Obersalzberg in Bayern Schlagzeilen gemacht; dort hatte der Träger, das Institut für Zeitgeschichte in München, kurzerhand 22 Besucherführer entlassen, weil sie womöglich als Scheinselbstständige gelten müssen.

Man wisse, dass die Rentenversicherung derzeit deutschlandweit und auch in Baden-Württemberg Museen unter die Lupe nehme, sagte Bortloff. Ein Sprecher des Wissenschaftsministeriums bestätigte am Dienstag, dass das Problem auch an anderen Museen bestehe. Es gebe auch andernorts Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung, teilweise seien auch dort Nachforderungen erhoben worden.

Die Prüfer haben bei ihren Kontrollen einen Nachzahlungsbescheid geschickt

Im Technoseum waren die Prüfer bereits 2009. Kontrolliert haben sie die Jahre 2006 bis 2008. Anschließend erhielt das Museum einen Bescheid zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen über 160 000 Euro für insgesamt 87 Honorarkräfte. Etwa die Hälfte von ihnen war als Tutoren eingesetzt, um in den Mitmach-Abteilungen des Museums Experimente zu betreuen und Besucherfragen zu beantworten. Andere arbeiteten als Vorführer historischer Maschinen und in den Laboren, wieder andere als Betreuer von Kindergeburtstagen.

Nachdem etliche der Betroffenen gehört worden waren, haben die Mannheimer Richter im Oktober ein Urteil verkündet, das aber erst jetzt bekannt geworden ist. In der schriftlichen Begründung stellen sie fest, die Honorarkräfte hätten „kein wesentliches Unternehmerrisiko“ getragen. Sie seien zwar in der Entscheidung, ob und wann sie tätig werden wollten, grundsätzlich frei gewesen. Doch ihre Einsätze seien komplett von der Verwaltung des Museums organisiert worden. Die Mitarbeiter hätten „inhaltlich wenig Spielraum“ gehabt und seien den betrieblichen Erfordernissen unterworfen gewesen. Darüber hinaus gebe es weitere gewichtige Indizien, dass sie weisungsgebunden gewesen seien. Entgegen den vertraglichen Vereinbarungen sprächen die tatsächlichen Verhältnisse „überwiegend für eine abhängige Beschäftigung“, so die Richter. (Az. S 8 R 1769/12).

Das Landesmuseum für Technik und Arbeit

Das Landesmuseum für Technik und Arbeit in Mannheim widmet sich der Technik- und Sozialgeschichte im Deutschen Südwesten. Neben der eigenen Sammlung und großen Ausstellungen haben die Museumsleute ein wachsendes Angebot zum Experimentieren und interaktiven Mitmachen für Kinder und Jugendliche geschaffen. Das Museum wird von einer Stiftung des öffentlichen Rechts getragen, in dem das Land und die Stadt zu jeweils 50 Prozent vertreten sind. Es hat derzeit – bei 76 Vollzeitstellen – 130 feste Mitarbeiter. Der Haushalt des Museums im laufenden Jahr umfasst 11,2 Millionen Euro, zwei Drittel davon trägt das Land, ein Drittel die Stadt.

Ziel der Scheinselbstständigkeit ist unter anderem, die Sozialversicherungspflicht zu umgehen. Sie liegt vor, wenn jemand als selbstständiger Unternehmer behandelt wird, obwohl er von der Tätigkeit eigentlich abhängiger Arbeitnehmer ist. Die Frage, wo die Grenze verläuft, beschäftigt immer wieder auch die Sozialgerichte.