Das Gericht erkannte allerdings keine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit aufgrund seiner pädophilen Neigung. „Dafür haben wir nicht zuletzt wegen der stringenten Biografie keine Anhaltspunkte“, sagte die Richterin. Weil die Kammer dies bereits nach der Aktenlage erkannte, wurde auch kein Gutachten eingeholt.

 

Als strafmildernd wertete das Gericht das Geständnis. „Damit hat er den minderjährigen Opfern die Aussage vor Gericht erspart“, sagte die Richterin und lobte dessen Aufklärungshilfe: „Er hat auch Opfer benannt, auf die die Polizei wohl nicht gekommen wäre.“ Auch die Tatsache, dass der Höfinger straffrei durchs Leben gegangen war und dass aufgrund seines vorgerückten Alters eine hohe Haftempfindlichkeit vorlag, befand das Gericht bei der Strafzumessung als mildernd.

„Nicht zuletzt muss sich der Angeklagte nach der Haftentlassung neu orientieren, denn der Verein war sein Leben“, sagte Richterin Rieberg, die zugleich befand: „Aber er hat sich selbst zerstört!“ Der Vorstand des TSV Höfingen hatte bereits angekündigt, dass der Mann, der 42 Jahre in der Tischtennisabteilung tätig war und im kommenden Jahr seine 50-jährige Mitgliedschaft bei dem Sportklub hätte feiern können, unehrenhaft ausgeschlossen wird.

Am Ende wandte sich die Richterin Sina Rieberg mit klaren Worten an den Höfinger. Es sei unabdingbar, dass er mit therapeutischer Unterstützung Strategien erlerne, mit seinen sexuellen Neigungen umzugehen. Dies sei nicht nur unerlässlich für eventuelle Hafterleichterungen. Der 62-Jährige, der das Urteil mit versteinerter Miene entgegengenommen hatte, nickte zustimmend. Dann wurde er in Handschellen in das Gefängnis nach Stammheim zurückgebracht.