Auf die Nachfrage von Mieteranwalt Knabbe hin behauptet Vonovia, die Heizungsanlage längst auf einen 24-Stunden-Betrieb umgestellt zu haben. Der Jurist muss jetzt eine Vollstreckung beantragen, also per Androhung von Zwangsgeldern die Umsetzung des Urteils einfordern. „Und das wegen solch einer Lappalie“, sagt der Jurist und schüttelt den Kopf. Die 1200 Euro Prozesskosten muss Vonovia übrigens auch übernehmen.

 

Der Konzern mit Hauptsitz in Bochum wollte sich am Montag auf Nachfrage unserer Zeitung nicht zu dem Fall äußern.

„Man hat mir schon oft geraten auszuziehen“, sagt die Mieterin Olga Krom. „Aber es gibt doch hier in der Region keine freien Wohnungen – wo soll ich denn hin?“