Die Stadt Stuttgart denkt über ein Tempolimit von 40km/h auf allen Haupt- und Bundesstraßen nach. Grund ist ein Urteil zur Feinstaubbelastung.

Stuttgart - Vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht hat ein an der Neckarstraße wohnender Kläger einen Erfolg gegen das Stuttgarter Regierungspräsidium erzielt: Die Aufsichtsbehörde muss bis Ende des Jahres entscheiden, ob in Stuttgart auf allen Bundes- und Hauptstraßen flächendeckend Tempo 40 eingeführt wird.

 

In dem Vergleich mit dem Anwohner hat sich das Regierungspräsidium außerdem verpflichtet, bis Ende März 2012 über „weitere kurzfristige verkehrsbeschränkende Maßnahmen auf der Bundestraße 14 im Bereich des Neckartors“ zu entscheiden. Das Neckartor gilt als Deutschlands schmutzigeste Kreuzung – bereits bis jetzt wurde dort der Feinstaubgrenzwert an 65 Tagen überschritten. Erlaubt sind aber nur 35 Tage über dem Feinstaublimit von 50 Mikrogramm je Kubikmeter Luft. „Das Regierungspräsidium hat sich bewegt“, erklärte Roland Kugler, der Anwalt des Klägers. Wenn Tempo 40 nicht flächendeckend eingeführt werden sollte, könne sein Mandant wieder gegen die schriftlich Begründung klagen. „Das Gericht habe die Aufsichtsbehörde zu Maßnahmen am Neckartor gedrängt, so Kugler. „Der Richter hat dort, wo die Luft besonders schmutzig ist, auch besonders wirksame Maßnahmen verlangt.“ Da ein Tempo 40-Gebot auf allen Bundes- und Hauptverkehrsstraßen die Feinstaubwerte im Stadtgebiet nur um zehn Prozent senken könne, müsse das Regierungspräsidium auch zeitweilige Fahrverbote am Neckartor und zusätzliche Schritte gegen die dicke Luft prüfen.

„Uns ist die Zustimmung zu diesem Vergleich leicht gefallen, weil wir Tempo 40 im Stadtgebiet ohnehin prüfen“, betonte hingegen Peter Zaar, Sprecher des Regierungspräsidiums. Das entsprechende Gutachten sei allerdings noch in Arbeit. Die Aufgabe sei kompliziert, weil ein niedrigeres Tempolimit nicht in jeder Verkehrslage zu weniger Schadstoffen führe. „Deshalb müssen zahlreiche Szenarien betrachtet und auch viele Messfahrten unternommen werden“, so Zaar. Man sei aber fest entschlossen, innerhalb der vom Gericht vorgegebenen Frist auch Ergebnisse vorzulegen.