Der eine oder andere hat womöglich in der Zwischenzeit vergessen, dass in Sachen Buowaldstraße noch eine wichtige Frage offen ist. Nach zwei Jahren Warten wird die anvisierte Sperrung des Sträßchens nun vor Gericht verhandelt.

Klima & Nachhaltigkeit: Judith A. Sägesser (ana)

Sillenbuch/S-Ost - Nach einer beinahe zweijährigen Zwangspause kommt Mitte April die Sperrung der Buowaldstraße zwischen Sillenbuch und dem Stuttgarter Osten wieder auf den Tisch. Auch wenn es in jüngerer Zeit ruhig um das Thema geworden ist, ist der Streit um das Pendlersträßchen durch den Wald noch nicht ausgestanden.

 

Jahrzehntelanges Gezanke

Eigentlich war die Sachlage im Sommer 2013 klar: Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, den Abschnitt der Buowaldstraße für den Autoverkehr zu sperren. Dieser Entscheidung ist ein jahrzehntelanges Gezanke vorausgegangen. Bis zum Gemeinderatsbeschluss von 2013 galt deshalb ein Kompromiss: Morgens durfte von Sillenbuch gen Stuttgart-Ost gefahren werden und am Nachmittag in die andere Richtung. Doch das war Manchem immer noch nicht genug Sperre. Die Autos würden Spaziergänger und Tiere gefährden, hieß es.

Eine öko-soziale Mehrheit im Gemeinderat verfügte schließlich die Straßensperrung; zeitweise gewährten rot-weiße Schranken hernach kein Durchfahren mehr. Doch die Barrikaden mussten einstweilen wieder weggeräumt werden. Denn ein Bürger hatte im Juni 2014 gegen die Sperrung der Buowaldstraße geklagt. Fast zwei Jahre später treffen er und die Stadt nun vor dem Verwaltungsgericht aufeinander. Vor allem aufgrund der etlichen Asylverfahren war es dem Gericht nicht gelungen, einen früheren Verhandlungstermin für die Causa Buowaldstraße zu finden. Bis zum Urteil gilt auf der Straße die Morgen- und Abendregel.

Der Gerichtstermin:

Die mündliche Verhandlung ist am Dienstag, 19. April, los geht es um 10 Uhr im Saal 1 des Stuttgarter Verwaltungsgerichts an der Augustenstraße 5. Die Verhandlung ist öffentlich.