Obsoleszenz
Wenn „ein Produkt vor Ablauf der üblichen erwarteten Lebensdauer veraltet oder funktionsunfähig und somit zu Abfall wird“, wenn es also obsolet wird, spreche man von Obsoleszenz, definiert die Verbraucherkommission Baden-Württemberg. Die Experten der Kommission beraten die Landesregierung.

Schwachstellen
Hat der Hersteller das Produkt absichtlich auf kurze Lebensdauer ausgerichtet, nennt man das geplante Obsoleszenz. Experten bevorzugen den neutraleren Ausdruck fahrlässige Obsoleszenz oder vorzeitiger Ausfall. Denn nicht immer, wenn ein Produkt zu Müll wird,liegt das an einer vorsätzlich eingebauten Schwachstelle.

Unterschiede
Nutzlos wird ein Produkt, wenn der Hersteller keine Ersatzteile oder Softwareaktualisierungen liefert (funktionale Obsoleszenz), wenn Material frühzeitig verschleißt (werkstoffliche Obsoleszenz) oder wenndas Produkt in den Augendes Besitzers unansehnlich, unmodern oder überholt ist (psychische Obsoleszenz).

Als „typischen Fall von Obsoleszenz“ bei Kleingeräten nennt Brönneke „den Metallstift, der auf ein Plastikzahnrad drückt“. Dabei gehe das Plastikzahnrad unweigerlich kaputt. Weitere Beispiele nannte die Stiftung Warentest vor einem Jahr in einem Rückblick auf 50 Jahre Langzeittests. Das Fazit der Stiftung: einen Nachweis für gezielten Murks, um Verbraucher übers Ohr zu hauen, gebe es nicht. Billige Geräte seien oft schneller Schrott (und deshalb eigentlich gar nicht so billig). Aber es gebe auch Zitronen unter teuren Geräten.

Verbraucher soll informiert sein

Tobias Brönneke verweist darauf, dass ein Verbraucher sich ja durchaus absichtlich für ein kurzlebiges Produkt entscheiden könne. Er müsse es nur wissen. „Der Verbraucher soll eine informierte Entscheidung treffen können.“ Heute könne ein Kleinunternehmer nicht einmal die Abschreibung eines Gerätes kalkulieren, weil er nicht wisse, für welche Lebensdauer es der Hersteller ausgelegt habe. Die Verbraucherkommission empfehle deshalb Transparenz: Herstellern solle die Angabe einer Mindestlebensdauer vorgeschrieben werden. „Die Rechtsfolgen muss man natürlich genau justieren“, ergänzt der Jurist.

Jörg Woidasky, Professor für nachhaltige Produktentwicklung in Pforzheim, hat Erfahrung mit Materialtests: „Wir sind noch lange nicht so weit, dass wir sagen können, was im täglichen Gebrauch mit den Werkstoffen passiert.“ Man arbeite in Belastungstests mit Vereinfachungen und Modellannahmen. Aber genau diese Ergebnisse könne ein Hersteller ja veröffentlichen, schlägt Brönneke vor. Woidasky jedenfalls hat für das bevorstehende Forum „viele Fragen und wenige Antworten“. In der Ausbildung lässt er derweil seine Studenten Produkte auseinandernehmen und Vorschläge für Verbesserungen machen. Und seit Kurzem bauen einige seiner Studenten ein „Repair-Café“ auf, wie es das bereits in vielen Städten (auch Stuttgart) gibt. Dort helfen Verbraucher anderen Verbrauchern beim Reparieren havarierter Geräte.

Technik mit Verfallsdatum

Obsoleszenz
Wenn „ein Produkt vor Ablauf der üblichen erwarteten Lebensdauer veraltet oder funktionsunfähig und somit zu Abfall wird“, wenn es also obsolet wird, spreche man von Obsoleszenz, definiert die Verbraucherkommission Baden-Württemberg. Die Experten der Kommission beraten die Landesregierung.

Schwachstellen
Hat der Hersteller das Produkt absichtlich auf kurze Lebensdauer ausgerichtet, nennt man das geplante Obsoleszenz. Experten bevorzugen den neutraleren Ausdruck fahrlässige Obsoleszenz oder vorzeitiger Ausfall. Denn nicht immer, wenn ein Produkt zu Müll wird,liegt das an einer vorsätzlich eingebauten Schwachstelle.

Unterschiede
Nutzlos wird ein Produkt, wenn der Hersteller keine Ersatzteile oder Softwareaktualisierungen liefert (funktionale Obsoleszenz), wenn Material frühzeitig verschleißt (werkstoffliche Obsoleszenz) oder wenndas Produkt in den Augendes Besitzers unansehnlich, unmodern oder überholt ist (psychische Obsoleszenz).