In Feuerbach hat sich der Vorsitzende des Wein-, Obst- und Gartenbauvereins (WOGV), Helmut Wirth, intensiv mit der Thematik beschäftigt: „Der Mindestlohn gilt nicht für das Ehrenamt. Er greift aber dann, wenn ein gemeinnütziger Verein sich wirtschaftlich betätigt.“ Und das sei unter anderem bei allen Vereinsfesten mit Bewirtung der Fall. „Eben dort, wo Geld fließt, unabhängig davon, ob man einen Ertrag erwirtschaftet oder nicht“, sagt Wirth. Den rund 150 Helfern beim Kelterfest könne er den Mindestlohn nicht bezahlen. Somit müsste die Arbeit ehrenamtlich geleistet werden. Ob sich in diesem Fall noch genügend Helfer finden, weiß er noch nicht. „Beim Brackefest sehe ich kein Problem. Aber es könnte sein, dass 2015 das letzte Kelterfest stattfindet“, betont der WOGV-Vorsitzende.

 

Das Fleckenfest in Zuffenhausen hingegen scheint nicht gefährdet zu sein. Die Helfer dort, das berichten sowohl Hanna Urban als auch Johann Schön, Vorsitzender des Musik- und Theatervereins, würden kein Geld für ihre Tätigkeit bekommen. So verhält es sich laut dem Vorsitzenden des Botnanger Bürgervereins, Juergen R. Spingler, auch beim Ortsbus sowie dem Straßen- und Heimatfest.

Anders scheint es sich beim Musikverein Stadtorchester Feuerbach darzustellen. Der Vorsitzende Reinhard Löffler hat es zwar noch nicht schwarz auf weiß, aber er geht derzeit davon aus, dass die Mindestlohn-Debatte auch an ihm und der Feuerbacher Kirbe nicht spurlos vorbeigehen wird: „Das neue Gesetz soll dafür sorgen, dass Unternehmen ihre Arbeitnehmer nicht ausbeuten. Das ist völlig in Ordnung. Aber wenn der Mindestlohn auch bei Vereinen greifen sollte, die an zwei oder drei Tagen im Jahr eine Veranstaltung organisieren, gefährdet das deren Betrieb.“ In seiner Funktion als Landtagsabgeordneter der CDU habe er schon mit dem Landesvorsitzenden Thomas Strobl und dem Bundestagsabgeordneten Stefan Kaufmann eine Gesetzesinitiative vorbereitet, die das Problem für die Vereine lösen soll.