Zwei der vier vom Stuttgarter Landgericht jüngst verurteilten ANGP-Mitglieder, akzeptieren ihre Strafen. Die beiden anderen Neonazis haben durch ihre Anwälte Revision beim Bundesgerichtshof einlegen lassen.

Mit den Autonomen Nationalisten Göppingen (ANGP) wird sich nach dem Landgericht Stuttgart auch der Karlsruher Bundesgerichtshof befassen müssen. Während Daniel R. und Stephan H. die gegen sie verhängten Bewährungsstrafen von 14 beziehungsweise 16 Monaten wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung akzeptiert haben, legten die Anwälte von Manuel G. und Manuel M. (28 beziehungsweise 26 Monate Haft) Revision gegen die vor knapp zwei Wochen gefällten Urteile ein.

 

Wann sich der Bundesgerichtshof mit den Widersprüchen befassen wird, ist noch nicht abzusehen. In diesem Jahr findet das Revisionsverfahren aber sicher nicht mehr statt. Offen ist nach wie vor auch, ob und wenn ja wann, in Stuttgart gegen 13 weitere ANGP-Sympathisanten verhandelt wird, die von der Staatsanwaltschaft im April ebenfalls angeklagt worden sind.