Der Verfassungsschutz spricht stets von dem „Objekt“, wenn er Moos’ Kanzlei meint. Diese Informationen sind trivial und zeigen gerade deshalb, wie genau und umfassend der Verfassungsschutz ins Leben eines einzelnen Rechtsanwaltes eintauchte. Heike Sandkuhl vom Deutschen Anwaltverein (DAV) kritisiert diese Überwachungspraxis heftig: „Das Anwaltsgeheimnis ist ein hohes Gut, ohne das wir unseren Beruf nicht ausüben können.“ Das Anwaltsgeheimnis sei sogar schon dann bedroht, erläutert die Juristin, wenn staatliche Stellen ausschnüffelten, welche Mandanten man vertrete.

 

Davon ist Sven Adam betroffen. Der Göttinger Strafrechtler hat sich auf Versammlungs- und Polizeirecht spezialisiert. Seit Jahren berate er seine Mandanten vor Ort bei großen Demonstrationen, zum Beispiel gegen Castor-Transporte, sagt Adam. Im vergangenen Herbst erfuhr er, dass sich der Verfassungsschutz seit 2003 für ihn interessiert. Die Geheimdienstler hätten notiert, wen er beraten habe. Auch seine Stammpension, die er für seine beruflichen Einsätze aufsuche, sei vermerkt.

In Niedersachsen sollen 40 Prozent der Einträge gelöscht werden

Das Land Niedersachsen hat nach einem Skandal um überwachte Journalisten die Beobachtungspraxis in Frage gestellt und eine Task Force eingerichtet, die die vom Verfassungsschutz gespeicherten Daten überprüfen sollte. Sie kam zu dem Ergebnis, dass knapp 40 Prozent der Vermerke unrechtmäßig gespeichert worden waren und in nächster Zeit gelöscht werden müssen. In Baden-Württemberg hingegen hat der Geheimdienst bei der Überwachung von Anwälten offenbar noch immer freie Hand. Diesen Spielraum nutzt er auch, um Anwälte zu beobachten.

Dass die Stuttgarter Verfassungsschützer Ende der 70er Jahre auf Moos aufmerksam wurden, ist noch nachvollziehbar. Damals verteidigte er vor dem Oberlandesgericht Stuttgart den später als RAF-Unterstützer verurteilten Karl-Friedrich-Grosser und war im Kommunistischen Bund Westdeutschland aktiv. Doch die Revolution war für ihn immer nur ein rhetorisches Ziel. Als Lokalpolitiker forderte Moos kostenlosen Nahverkehr und mehr Bürgerbeteiligung. Kollegen aus der Freiburger Lokalpolitik halten es für einen Witz, wenn man sie fragt, ob Michael Moos überwacht werden müsse. Trotzdem blieb der Verfassungsschutz jahrzehntelang misstrauisch und zog seine Spitzel nicht ab.

Anwalt Moos befürchtet, dass der Verfassungsschutz noch weit häufiger das Anwaltsgeheimnis verletzt haben könnte. Der hat seinerseits angeboten, die Daten komplett zu löschen. Das lehnt der Anwalt ab. Er will so lange klagen, bis er seine Akte ungeschwärzt einsehen kann. „Ich will den ganzen Umfang der Bespitzelung aufdecken“, kündigt er an.

Der baden-württembergische Verfassungsschutz will den Fall Moos nicht kommentieren. Man beobachte ohnehin nicht personenbezogen, heißt es in einem Schreiben. „Kanzleien werden nicht gezielt beobachtet“, sagt ein Sprecher. Das Landesinnenministerium verweist auf den noch laufenden Prozess. Doch Moos wurde überwacht, und der Spitzel muss direkt vor seiner Kanzlei gestanden haben. „16.08 Uhr kommt M. mit dem Fahrrad aus Richtung Rosastraße zum Objekt. Er stellt das Fahrrad ab und betritt die Kanzlei. Um 17.57 Uhr verlässt M. die Kanzlei, nimmt sein Fahrrad und fährt weg.“ Auf der nächsten Seite ist die Rede von Personen, deren Namen offensichtlich vom Verfassungsschutz geschwärzt worden sind, und die „in der Zeit von 16.15 Uhr – 18.54 Uhr (…) das Objekt betreten bzw. verlassen“ haben.

Anwaltsgeheimnis ist leicht bedroht

Der Verfassungsschutz spricht stets von dem „Objekt“, wenn er Moos’ Kanzlei meint. Diese Informationen sind trivial und zeigen gerade deshalb, wie genau und umfassend der Verfassungsschutz ins Leben eines einzelnen Rechtsanwaltes eintauchte. Heike Sandkuhl vom Deutschen Anwaltverein (DAV) kritisiert diese Überwachungspraxis heftig: „Das Anwaltsgeheimnis ist ein hohes Gut, ohne das wir unseren Beruf nicht ausüben können.“ Das Anwaltsgeheimnis sei sogar schon dann bedroht, erläutert die Juristin, wenn staatliche Stellen ausschnüffelten, welche Mandanten man vertrete.

Davon ist Sven Adam betroffen. Der Göttinger Strafrechtler hat sich auf Versammlungs- und Polizeirecht spezialisiert. Seit Jahren berate er seine Mandanten vor Ort bei großen Demonstrationen, zum Beispiel gegen Castor-Transporte, sagt Adam. Im vergangenen Herbst erfuhr er, dass sich der Verfassungsschutz seit 2003 für ihn interessiert. Die Geheimdienstler hätten notiert, wen er beraten habe. Auch seine Stammpension, die er für seine beruflichen Einsätze aufsuche, sei vermerkt.

In Niedersachsen sollen 40 Prozent der Einträge gelöscht werden

Das Land Niedersachsen hat nach einem Skandal um überwachte Journalisten die Beobachtungspraxis in Frage gestellt und eine Task Force eingerichtet, die die vom Verfassungsschutz gespeicherten Daten überprüfen sollte. Sie kam zu dem Ergebnis, dass knapp 40 Prozent der Vermerke unrechtmäßig gespeichert worden waren und in nächster Zeit gelöscht werden müssen. In Baden-Württemberg hingegen hat der Geheimdienst bei der Überwachung von Anwälten offenbar noch immer freie Hand. Diesen Spielraum nutzt er auch, um Anwälte zu beobachten.

Dass die Stuttgarter Verfassungsschützer Ende der 70er Jahre auf Moos aufmerksam wurden, ist noch nachvollziehbar. Damals verteidigte er vor dem Oberlandesgericht Stuttgart den später als RAF-Unterstützer verurteilten Karl-Friedrich-Grosser und war im Kommunistischen Bund Westdeutschland aktiv. Doch die Revolution war für ihn immer nur ein rhetorisches Ziel. Als Lokalpolitiker forderte Moos kostenlosen Nahverkehr und mehr Bürgerbeteiligung. Kollegen aus der Freiburger Lokalpolitik halten es für einen Witz, wenn man sie fragt, ob Michael Moos überwacht werden müsse. Trotzdem blieb der Verfassungsschutz jahrzehntelang misstrauisch und zog seine Spitzel nicht ab.

Anwalt Moos befürchtet, dass der Verfassungsschutz noch weit häufiger das Anwaltsgeheimnis verletzt haben könnte. Der hat seinerseits angeboten, die Daten komplett zu löschen. Das lehnt der Anwalt ab. Er will so lange klagen, bis er seine Akte ungeschwärzt einsehen kann. „Ich will den ganzen Umfang der Bespitzelung aufdecken“, kündigt er an.