Baden-Württembergs Innenminister Reinhold Gall (SPD) stellt den Verfassungsschutz nicht in Frage, verlangt aber nach der Ku-Klux-Klan-Affäre eine Organisationsreform.

Stuttgart - Innenminister Reinhold Gall (SPD) hat am Donnerstag dem Landtag seinen Bericht über den mutmaßlichen Geheimnisverrates eines Mitarbeiters des Landesamts für Verfassungsschutz vorgelegt. Der Mann steht in dem Verdacht, vor zehn Jahren den damaligen Anführer einer Gruppierung des rassistischen Ku-Klux-Klans in Schwäbisch Hall informiert zu haben, dass der baden-württembergischen Verfassungsschutz sein Telefon abhörte. Der ehemalige Nachrichtendienstler bestreitet dies allerdings.

 

Innenminister Gall sprach im Anschluss an die Sitzung des zuständigen Landtagsausschusses von einem „folgenlosen Einzelfall“. Folgenlos insofern, als dadurch niemand geschädigt worden sei. Es bestehe auch kein Zusammenhang mit den NSU-Morden. Diese rechtsextremistische Terrorzelle ermordete zehn Menschen, unter anderem in Heilbronn die Polizistin Michèle Kiesewetter, deren Gruppenführer vorübergehend Ku-Klux-Klan-Mitglied war. Diese Verbindung macht den Fall besonders brisant. Gall wollte sich am Donnerstag ebenso wenig wie Verfassungsschutzpräsidentin Beate Bube dazu äußern, ob es eine Verbindung des abgehörten Ku-Klux-Klan-Mannes zur NSU gegeben habe. Auch schwiegen sie sich darüber aus, ob er ein V-Mann, also ein Informant des Verfassungsschutzes war. Die im Jahr 2000 gegründete Schwäbisch Haller Ku-Klux-Klan-Gruppe zerfiel drei Jahre später wieder.

„Entscheidung wurde nicht aus dem Ärmel geschüttelt“

Pikant an der ganzen Geschichte ist unter anderem, dass der des Geheimnisverrats verdächtige Beamte des Verfassungsschutzes lediglich in eine andere Behörde, ins Regierungspräsidium Stuttgart, versetzt wurde, aber weder strafrechtlich noch disziplinarisch belangt wurde. Seine Behörde ging damals fest davon aus, dass der Mann gepetzt hatte. 2003 wurde er mit dem Vorwurf konfrontiert; er bestritt jedoch die Anschuldigungen. Folgt man den Darlegungen des Ministerialdirektors im Innenministerium, Herbert Zinell, berief sich der Verfassungsschutz damals auf die Unschuldsvermutung. Die hätte aber auch in jedem Strafverfahren gegolten. Außerdem bemühte der damalige Verfassungsschutzpräsident Helmut Rannacher das Opportunitätsprinzip. Anders als die Polizei muss der Verfassungsschutz nicht zwingend Straftaten, von denen er Kenntnis erlangt, an die Staatsanwaltschaft melden.

Innenminister Gall gestand Rannacher zu, dieser habe damals sorgfältig abgewogen. „Das wurde nicht aus dem Ärmel geschüttelt“. Die Entscheidung sei vertretbar gewesen. Konkret wollte er nicht werden. Offenbar ging es darum, einen Informanten zu schützen. Möglicherweise handelte es sich um jenen Klan-Anführer, der abgehört wurde. Der verdächtige ehemalige Nachrichtendienstler, der zwischenzeitlich im Ausland lebte, ist strafrechtlich nicht mehr zu fassen. Allerdings hat das Innenministerium ein Disziplinarverfahren veranlasst. Ziel ist es, den Mann aus dem Landesdienst zu entfernen.

Künftig muss das Parlament informiert werden

Verfassungsschutzpräsidentin Bube sagte, es gebe „keinen Anlass für einen Generalverdacht, dass es den Mitarbeitern des Landesamts an demokratischem Bewusstsein fehlt“. Immerhin rang sie sich zu dem Eingeständnis durch: „Stille Lösungen sind eigentlich keine guten Lösungen.“ Wenn aus „übergeordneten Sicherheitsgründen“ dennoch auf strafrechtliche oder disziplinarrechtliche Ermittlungen verzichtet werde, dann müsse bis zum Ablauf der Verjährungsfrist regelmäßig überprüft werden, ob die Voraussetzungen für einen Strafverzicht noch vorliegen. Dies betonte auch Innenminister Gall. „Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb der Fall dann für erledigt erklärt wurde.“ Zwar will er keine „grundlegenden Defizite“ beim Landesamt für Verfassungsschutz erkennen, dennoch lässt er die Behörde organisatorisch überprüfen. So müssen künftig die parlamentarischen Kontrollgremien über solche Fälle informiert werden. Das war im vorliegenden Fall nicht geschehen. Ob das Innenministerium – damals leitete Thomas Schäuble (CDU) das Ressort – eingeweiht war, lässt sich nach Galls Darstellung nicht sicher sagen.

Weitere Fälle von Geheimnisverrat an Rechtsextreme soll es laut Untersuchungsbericht im fraglichen Zeitraum seit dem Jahr 2000 nicht gegeben haben.